Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Markenrecht

Wörter und Namen als Marke schützen lassen: Wie geht das?

Viele Bezeichnungen und Wörter lassen sich markenrechtlich schützen. Doch die Hürden sind hoch. © Quelle: DAV

Coca Cola, Tempo, Mercedes: Namen für Produkte oder Unternehmen sind marken­rechtlich geschützt. Aber auch Begriffe wie Fön, Gutmensch oder Millennium 2000 sind eingetragene Marken. Wer sie nutzt, muss dem Rechte­inhaber Geld zahlen. Da wäre es doch einfach, sich ein gebräuch­liches Wort marken­rechtlich schützen zu lassen und damit Geld zu verdienen – oder? Ganz so leicht ist das aber nicht.

Beim Jahres­wechsel vom Jahr 1999 auf das Jahr 2000 geisterte das Thema schon einmal durch die Medien. Und bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2015 tauchte es wieder auf: Menschen, die sich bestimmte Begriffe als Marke eintragen lassen – und Lizenz­ge­bühren kassieren, wenn ein Unternehmen den Begriff nutzt. Wir erklären, welche Begriffe und Namen man schützen lassen kann und was dabei zu beachten ist.

Begriffe oder Namen schützen lassen: DPMA, EUIPO oder WIPO

Wer in Deutschland eine Marke eintragen lassen möchte, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München wenden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Das kann man allerdings online erledigen. Möchte man sich Namens­rechte europaweit sichern, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.

„Wird eine Marke hier eingetragen, gelten die Marken­rechte dann in allen EU-Mitglieds­staaten – falls es überhaupt dazu kommt“, erklärt Rechts­anwalt Andreas Schulte, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Denn bei einer europa­weiten Eintragung müsse auch europaweit geprüft werden, ob der Begriff schon marken­rechtlich geschützt sei beziehungsweise geschützt werden könne.

Warenklassen bestimmen, um Marke anzumelden

Neben dem Gebiet, für das die Marke angemeldet werden soll, muss man sich für Waren- oder Dienst­leis­tungs­klassen entscheiden, zum Beispiel Süßwaren, Kosmetik­produkte oder Autos. Dabei ist es durchaus möglich, einen Begriff als Marke eintragen zu lassen, der bereits für eine andere Warenklasse geschützt ist. Ein Beispiel ist die Marke Duplo: Unter diesem Namen werden sowohl Spielzeug-Bausteine als auch Schoko­riegel verkauft.

Lesen Sie weiter

Datum
Aktualisiert am
16.07.2018
Autor
vhe
Bewertungen
36469 3
Themen
Geld Unternehmen Urheber­schaft

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite