Elterliche Sorge ist Pflicht und Recht
Kinder sind besonders schutzbedürftig. Jugendämter und sonstige Institutionen müssen immer wieder Minderjährige in Obhut nehmen, wenn Eltern das Kindeswohl gefährden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist diese Pflicht unter § 1626 wie folgt definiert: „Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).“
(Kindeswohl entscheidet, wer in Ehewohnung bleibt.)
Kindeswohl: Wie ist es definiert?
Wenn ein Kind in Gefahr ist – sei es körperlich, seelisch oder finanziell – und die Eltern können oder wollen diese Gefahr nicht selbst beseitigen, kann ein Familiengericht eingreifen. Das Gericht kann dann verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kind zu schützen (§ 1666, BGB).
Zum Beispiel kann das Gericht die Eltern dazu verpflichten, Hilfe anzunehmen (z.B. von einem Jugendamt) oder bestimmte Dinge zu unterlassen, wie zum Beispiel, das Kind an bestimmten Orten zu treffen. In schweren Fällen kann das Gericht sogar das Sorgerecht der Eltern ganz oder teilweise entziehen.
Das Ziel ist immer, das Wohl des Kindes zu schützen und sicherzustellen, dass es in einer sicheren Umgebung aufwachsen kann. Konkrete Beispiele für Kindeswohlgefährdung sind z.B. Körperliche-, seelische- und sexuelle Gewalt, Vernachlässigung, Aussetzung von Gewalt, Verletzung der Aufsichtspflicht und Ausbeutung.
(Lesen Sie hier: Kindeswohl durch Befragung des Kindes feststellbar.)
Kindeswohl: Rauchen im Beisein des Kindes erlaubt?
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (7 UF 80/24 e, 07.08.2024) zeigt, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht immer eindeutig sein muss. So klagte ein Vater gegen die Anordnung des Jugendamtes, im Beisein seiner minderjährigen Tochter nichtmehr in geschlossenen Räumen rauchen zu dürfen. Der Vater ist von der Mutter des Kindes getrennt, hat jedoch ein Umgangsrecht. Das Familiengericht urteilte in erster Instanz gegen den Vater – das OLG hob die Entscheidung jedoch auf. Die Begründung: eine konkrete Kindeswohlgefährdung läge nicht vor. Anders wäre dies, wenn das Kind beispielsweise Asthma hätte. Da aber kein Gesetz ein Kind vor Passivrauch schütze, bestünde keine Grundlage, den Vater zum Unterlassen des Rauchens zu verurteilen. Das Familiengericht könne zwar den Umgang mit der Tochter regeln, jedoch nicht in die weiteren Rechte der Eltern eingreifen.
(Gefährdung des Kindeswohls: kein gemeinsames Sorgerecht.)
Kindeswohl: Rauchen im Auto
Derzeit gibt es in Deutschland kein generelles Rauchverbot im Auto, auch nicht, wenn Kinder mitfahren. Das Auto gilt rechtlich als privater Raum, und ein generelles Rauchverbot würde als Eingriff in die persönliche Freiheit angesehen werden.
Allerdings gibt es Überlegungen und Diskussionen, ein solches Rauchverbot einzuführen, insbesondere zum Schutz von Kindern und Schwangeren. Einige Bundesländer haben bereits entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt. Bisher wurde jedoch in diesem Bereich noch nichts umgesetzt.
Rauchen im Auto: Ausland ist Deutschland voraus
Während in Deutschland das Rauchen im Auto noch weitgehend erlaubt ist, haben viele europäische Länder bereits strenge Vorschriften eingeführt. So ist beispielsweise in Frankreich und Italien das Rauchen in Gegenwart von Kindern untersagt. Italien geht sogar noch einen Schritt weiter und verbietet das Rauchen auch, wenn schwangere Frauen im Auto sind. Verstöße können in diesen Ländern mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, insbesondere wenn es sich um Kinder unter 14 Jahren handelt. Auch in Griechenland und England gelten ähnliche Verbote, wobei die Strafhöhen variieren. In England sind jedoch Cabrios von dieser Regelung ausgenommen.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 18.11.2024