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Persönliches Budget: Wer zahlt die Lohnerhöhung für Assistenten?

Wer aufgrund einer Behinderung auf ständige Hilfe angewiesen ist, möchte oft nicht in einem Heim leben, sondern den Alltag in den eigenen vier Wänden gestalten. Das Persönliche Budget macht dies möglich: Betroffene erhalten Geldleistungen statt Sachleistungen und werden selbst zu Arbeitgebern für ihre Assistenzkräfte. Doch die Suche nach Personal ist schwierig, und die Lohnkosten steigen. Wenn der Sozialträger sich weigert, die monatlichen Zahlungen an steigende Marktpreise anzupassen, geraten Budgetnehmer schnell unter Druck.

Person im Rollstuhl mit ihrer Assistenz: Selbstbestimmt leben durch Persönliches Budget
Für Betroffene bedeutet der Beschluss eine wichtige Stärkung ihrer Position als Arbeitgeber. Sie haben ein Recht darauf, faire Löhne zu zahlen, um ihre Versorgung sicherzustellen.

Zahlt ein Mensch mit Behinderung seinen Assistenzkräften einen ortsüblichen Lohn, kann dieser bei der Berechnung des Persönlichen Budgets grundsätzlich zu berücksichtigen sein. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 10. November 2025 klargestellt (Az.: L 8 SO 16/25 B ER), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.

Anspruch auf ortsübliche Bezahlung der Pflegekräfte

Ein 35-jähriger Mann, der infolge eines Unfalls gelähmt ist, benötigte eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Statt in ein Pflegeheim zu ziehen, beschäftigte er eigene Assistenzkräfte und erhielt dafür monatlich rund 17.600 Euro vom Träger der Eingliederungshilfe.

Nachdem eine Assistenzkraft ausgeschieden war, fand er nach eigenen Angaben keine Ersatzkraft zu dem vom Träger anerkannten Stundenlohn von 16,50 Euro. Eine neue Assistentin stellte er schließlich für 19,04 Euro pro Stunde ein. Im Eilverfahren beantragte er höhere Leistungen – auch um die Löhne der Bestandsmitarbeiter aus Gründen der Gleichbehandlung anzupassen.

Budgetassistenz durch Verwandte ist möglich

Ein weiterer Streitpunkt war die Bezahlung der Schwester des Betroffenen, die die Dienstpläne koordinierte und die Verwaltung übernahm. Der Leistungsträger wollte diese Kosten nicht übernehmen und verwies auf das Verwandtschaftsverhältnis. Das Gericht sah dies anders: Zwar gelten für die reine Pflege durch Angehörige Einschränkungen – die Organisation der Assistenz, die sogenannte Budgetassistenz, darf aber auch von Verwandten gegen Bezahlung übernommen werden, wenn diese Arbeit nachweislich notwendig ist.

Wann ein Eilantrag beim Sozialgericht Erfolg hat

Trotz der positiven Signale zur Lohnhöhe scheiterte der Antragsteller im Eilverfahren. Das Gericht sah mangels unmittelbarer Notlage keinen Grund für eine Entscheidung vor dem Hauptverfahren – auf dem Budgetkonto des Mannes lagen noch Rücklagen von bis zu 60.000 Euro.

Die wichtigsten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vorgehen:

  • Nachweis des Bedarfs: Es muss belegt werden, dass zu den bisherigen Sätzen kein Personal gefunden wird.
  • Ortsüblichkeit: Die geforderten Löhne müssen sich an gängigen Tarifen orientieren.
  • Eilbedürftigkeit: Ein Eilbeschluss ergeht nur, wenn die Versorgung unmittelbar gefährdet ist. Wer hohe Rücklagen auf dem Budgetkonto hat, muss den Ausgang eines regulären Klageverfahrens abwarten.
  • Notwendigkeit der Organisation: Übernehmen Verwandte die Verwaltung, sollte deren Zeitaufwand genau dokumentiert werden.

Für Betroffene bedeutet der Beschluss eine wichtige Stärkung ihrer Position als Arbeitgeber. Sie haben ein Recht darauf, faire Löhne zu zahlen, um ihre Versorgung sicherzustellen. «Hätte er nicht über Rücklagen verfügt, wäre er auch im Eilverfahren erfolgreich gewesen», sagte Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Autor red

Aktualisiert am

27.05.2026

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