Eltern wissen, wie anstrengend es ist, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Unter der Doppelbelastung leiden besonders Mütter, denn sie „stemmen“ oft nicht nur Arbeit und Kindererziehung, sondern auch den größten Teil des Haushalts und der Alltagsorganisation der Familie.
Dass es vielen Mütter mit diesen Belastungen gesundheitlich sehr schlecht geht, zeigen Zahlen des Müttergenesungswerkes. Danach sind über zwei Millionen Mütter kurbedürftig, pro Jahr machen in den Kliniken des Müttergenesungswerkes rund 50.000 Mütter und rund 70.000 Kinder eine Kur.
Mutter-/Vater-Kind-Kur: Was ist das?
Kuren für Mütter und Väter gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit 2007 die Kosten für Mutter-/Vater-Kind-Kuren, die rechtlichen Vorgaben regelt § 23 des Sozialgesetzbuches V.
Mutter-/Vater-Kuren sind, wie der Name schon sagt, Maßnahmen speziell für erschöpfte oder kranke Eltern. Diese können entweder allein kuren oder gemeinsam mit ihren Kindern. Nach den gesetzlichen Regeln dürfen Mütter oder Väter alle vier Jahre zur Kur fahren.
Unter den Begriff „Kur“ fallen zwei Arten von Kuren: die Vorsorgekur und die medizinische Reha. Dabei zielt die Vorsorgekur darauf, einer Krankheit vorzubeugen. Eine medizinische Reha empfiehlt sich dann, wenn man bereits erkrankt ist und in der Kur die Krankheit geheilt oder Beschwerden gelindert werden sollen.
Mutter-Kind-Kur: Bis zu welchem Alter dürfen Kinder mit zur Kur fahren?
Zur Kur mitfahren dürfen Kinder bis zum 12. Lebensjahr, in Ausnahmefällen ist das auch Kindern bis 14 Jahre erlaubt. Keine Altersgrenzen gelten für behinderte Kinder.
Kinder dürfen dann mit auf Kur fahren, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, sich von der Mutter oder dem Vater zu trennen - oder wenn während der Kur der Mutter oder des Vaters niemand sonst auf die Kinder aufpassen kann. In den Kurheimen und Kureinrichtungen werden die Kinder betreut, manchmal auch unterrichtet.
Wann bewilligt die gesetzliche Krankenversicherung eine Mutter-Kind-Kur?
Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen Kuren für Mütter oder Väter unter ganz bestimmten Bedingungen, zum Beispiel wenn Eltern beruflich und familiär stark belastet sind, unter gesundheitlichen Problemen wie psychosomatischen Störungen oder Burnout leiden. In jedem Fall muss es sich um Belastungen handeln, die für Mütter oder Väter spezifisch sind.
Demgegenüber lehnt die Krankenkasse einen Kurantrag ab, wenn etwa die Arbeitsfähigkeit von Müttern oder Vätern gefährdet ist. In diesen Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung die Ansprechpartnerin für den Kurantrag und die Bewilligung der Kur.
Mutter-Kind-Kur: Muss man dafür Urlaubstage nehmen?
Für eine Kur steht berufstätigen Müttern und Vätern eine gesetzliche Freistellung von der Arbeit zu. Wem eine Kur bewilligt wird, braucht also dafür keinen Urlaub zu nehmen, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer für die Zeit der Kur von der Arbeit freizustellen.
Mutter-Kind-Kur: Bekommt man während der Kur weiter seinen Lohn oder sein Gehalt?
Ja. Der Arbeitgeber muss der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer während der Kur den Lohn oder das Gehalt weiter zahlen, wie § 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes festlegt.
Mutter-Kind-Kur: Wann muss man den Arbeitgeber über die Kur informieren?
Wenn berufstätige Mütter oder Väter die Zusage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erhalten haben, müssen sie ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über den Beginn der Kur informieren. Sie müssen dem Arbeitgeber auch mitteilen, wie lange die Kur dauern wird und ihn auch über eine eventuelle Verlängerung der Kur informieren. Man muss dem Arbeitgeber die Kostenübernahme für die Kur durch die Krankenkasse vorlegen.
Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?
Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann manchmal verlängert werden, beantragen muss das die Kurklinik mit einem ärztlichen Attest.
Mutter-Kind-Kur: Wie viel muss man zuzahlen?
Die Kosten für eine Kur übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Mütter oder Väter müssen aber in der Regel einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zuzahlen. Auch an den Fahrtkosten müssen sie sich beteiligen. Davon sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren befreit, ebenso wie von Zuzahlungen.
Erwachsene sind von diesen Zuzahlungen nur dann befreit, wenn sie in einem Jahr schon so viel etwa für Medikamente zugezahlt haben, dass sie das gesetzliche Maximum überschritten haben. Pro Jahr dürfen Zuzahlungen nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens betragen.
Mutter-Kind-Kur: Muss man die Reisekosten selbst zahlen?
Der Eigenanteil an den Reisekosten beträgt für eine Versicherte oder einen Versicherten zehn Prozent der anfallenden Kosten. Der Mindestanteil beträgt fünf Euro, der Höchstanteil zehn Euro.
Eine Mutter-Kind-Kur beantragen - wie geht das?
Der erste Schritt zur Kur sollte erschöpfte Eltern zum Haus- oder Frauenarzt führen. Denn mit ihm muss man klären, ob eine Kur in Frage kommt und medizinisch notwendig ist. Der Arzt muss attestieren, dass man kurbedürftig ist. Ein ärztliches Attest für eine Kur ist maximal sechs Monate bis zur Antragstellung gültig.
Zum Arzt mitnehmen sollte man die Antragsformulare für Kuren und diese gemeinsam mit ihm ausfüllen. Anträge auf Kostenübernahme bekommen Versicherte bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Beratungsstellen.
Wichtig ist, im Antrag auf Kostenübernahme einer Kur gut zu begründen, man muss also schlüssig darlegen, warum man eine Kur braucht und welche Verbesserungen man mit ihr erreichen will.
Den Antrag auf Kostenübernahme für eine Kur bearbeiten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel in drei bis sechs Wochen. Nach einem Bescheid der gesetzlichen Krankenkasse für die Kostenübernahme der Kur hat man vier Monate Zeit, um die Kur anzutreten. Lässt man diese Frist verstreichen, muss man erneut Atteste erbringen und einen Antrag auf Kostenübernahme für die Kur stellen.
Mutter-Kind-Kur: Was kann man tun, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt?
Es kommt vor, dass Krankenkassen die Anträge auf Kostenübernahmen ablehnen. Das ist in sogar 14 Prozent der Fälle so. Allerdings muss man eine Ablehnung der Kostenübernahme nicht hinnehmen, Widerspräche bei den Krankenkassen sind häufig erfolgreich.
Einen Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid sollte man innerhalb eines Monats schriftlich bei der Krankenkasse einlegen. Um den Widerspruch zu formulieren, ist es ratsam, noch einmal mit dem Arzt zu sprechen und diesen zu bitten, zu unterstreichen, wie notwendig die Kur ist. Auch ein Gespräch mit dem Bearbeiter des Antrags bei der Krankenkasse kann hilfreich sein.
Mutter-Kind-Kur: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Gesetzlich versicherte Eltern haben alle vier Jahre den Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Kinder bis zwölf, manchmal auch bis 14 Jahre können ihre Eltern begleiten.
- Urlaubstage muss man für eine Kur nicht nehmen.
- Meist dauern Kuren drei Wochen, eine Verlängerung kann möglich sein.
- Erwachsene zahlen in der Regel zehn Euro pro Tag an Eigenanteil, eine Beteiligung an den Fahrtkosten kommt hinzu.
- Ein Arzt muss attestieren, dass man eine Kur braucht.
- Man muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
- Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, kann man dagegen einen Widerspruch einlegen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.06.2018
- Autor
- ime