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Mittagsruhe in Deutschland

Mittagsruhe in Deutschland: So ist die gesetzliche Lage

Uhr mit Zeiger auf 12
Ruhezeiten: Was gilt in Deutschland über Mittag?

Um das Thema Mittagsruhe ranken sich einige Mythen. Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mittagsruhe? Darf ich meinen Rasenmäher auch mittags betreiben? Welche Möglich­keiten gibt es, gegen Lärmbe­läs­tigung in der Mittagszeit vorzugehen? Wir klären über die verbrei­tetsten Irrtümer auf und beantworten wichtige Fragen rund um das Thema Mittagsruhe.

Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?

Einer der häufigsten Irrtümer beim Thema Mittagsruhe ist, dass diese im deutschen Gesetz verankert wäre. Ein Mythos, denn obwohl sich das Gerücht hartnäckig hält, gibt es in Deutschland keine gesetzliche Mittagsruhe.

Weder auf Bundesebene noch auf Ebene der Länder, steht eine solche Regelung im Gesetz. Zwar sind im Bundes-Immissi­ons­schutz­gesetz und auch in manchen Landes­ge­setzen durchaus Ruhezeiten verankert, diese beziehen sich aber entweder auf die Nachtruhe oder auf Sonn- und Feiertage. Früher waren Ruhezeiten über die Mittags­stunden durchaus üblich. Die letzten derartigen Vorschriften wurden aber schon vor einigen Jahren abgeschafft.

Das bedeutet allerdings nicht, dass man in der Mittagszeit lärmen kann, wie es einem gefällt. Oder gar, dass man laute Geräusche von Nachbarn, Handwerkern oder Gastro­no­mie­be­trieben einfach so hinnehmen muss. Wir zeigen, was bei der Mittagsruhe gilt.

Kommunen und Gemeinden

Obwohl es keine Bundes- oder Landes­gesetze gibt, die die Mittagsruhe regeln, können einzelne Kommunen oder Gemeinden durchaus solche Regelungen haben. Sie finden sich zumeist in der Satzung der Kommune, dort können sie von jedem nachgelesen werden.

In der Regel sind dort an Werktagen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr festge­schrieben, manchmal auch schon ab 12 Uhr. Besonders häufig kommen solche Regelungen in Kurorten vor, die von ruhe- und erholungs­be­dürftigen Menschen besucht werden.

In der Gemein­de­satzung ist dann auch festgelegt, was während der Mittagszeit erlaubt und verboten ist. Meistens sind Geräusche in Zimmer­laut­stärke kein Problem, schwierig wird es bei lauter Musik oder dem Betrieb lauter Geräte, wie Rasenmäher oder Laubbläser.

Achtung: Kommunale Ruhezeiten sind in der Regel nur für Privat­personen bindend. Bei Gewerbe­trei­benden, zum Beispiel Handwerkern oder Gastro­no­mie­be­trieben, gelten oft andere Regeln: Landes­gesetze oder Bundes­gesetze bestimmen, wann und wie viel Lärm sie machen dürfen.

Sportanlagen: Hier gelten Sonder­regeln

Im Gegensatz zu einer allgemeinen Mittagsruhe, ist der Betrieb von lauten Anlagen, wie Sportplätzen im Gesetz geregelt. Und zwar in der Sportan­la­gen­lärm­schutz­ver­ordnung.

Aber wer hier eine gesetzliche Mittagsruhe erwartet, wird enttäuscht. An Werktagen darf die Sportanlage durchgängig betrieben werden. Eine Ruhezeit über die Mittags­stunden gibt es auch hier nur an Sonn- und Feiertagen.

Allerdings gelten für den gesamten Sportplatz-Betrieb bestimmte Grenzwerte, die bei der Lautstärke nicht überschritten werden sollten, ganz egal zu welcher Tageszeit. Beispiel: Sportplätze in städtischen Gebieten sollten laut Verordnung generell nicht lauter als 45 bis 63 Dezibel sein.

Geräte- und Maschi­nenlärm ist im Gesetz geregelt

Auch für Lärm durch Maschinen gelten in der Mittagszeit gesetzliche Sonder­regeln. Sie stehen in der Geräte- und Maschi­nen­lärm­schutz­ver­ordnung. Hier ist vor allem festgelegt, dass bestimmte Geräte und Maschinen in Wohnge­bieten auch an Werktagen zwischen 13 und 15 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Zu den verbotenen Geräten zählen auch sehr laute Gerten-Maschinen, wie:

  • bestimmte Rasenmäher
  • Laubbläser
  • Freischneider
  • bestimmte Heckenscheren

Leisere Geräte (auch elektrische Rasenmäher) oder Geräte, die ein europäisches Umwelt­zeichen haben, dürfen auch in der Mittagszeit betrieben werden.

Nachbar­schaft: Der Vermieter kann eine Mittagsruhe vorschreiben

Besonders die eigene Wohnung sollte ein Ort der Erholung sein. Selbst wenn man keinen klassischen Mittags­schlaf hält, können laute Geräusche und Lärm in der Nachbar­schaft störend sein. Typische Lärmquellen sind:

  • laute Musik
  • Hundegebell
  • lärmende Kinder
  • Bohren, Hämmern oder Renovierungsarbeiten
  • Gartenarbeit (Rasenmähen)

Deswegen regeln viele Vermieter die Ruhezeiten in ihrer Hausordnung oder direkt im Mietvertrag. Auch die Mittagsruhe. Oft wird sowohl die Uhrzeit geregelt, in der Ruhe gehalten werden muss, als auch, welche Geräusche erlaubt und welche verboten sind. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sogar eine Kündigung des Mietvertrags drohen.

Achtung: Die Regeln des Vermieters gelten nur für die Mieter des Hauses oder der Wohnanlage. Handwerker, Gewerbe­treibende oder Anlagen in der Umgebung sind daran nicht gebunden. Sie unterliegen dem Bundes-Immissi­ons­schutz­gesetz oder Landes­ge­setzen.

Eigentums­wohnung: Auch, wenn man kein Mieter ist, sondern eine Eigentümer-Partei in einem Mehrfa­mi­li­enhaus, kann eine verordnete Mittagsruhe greifen. Häufig beschließt nämlich (statt dem Vermieter) die Eigentümer-Versammlung eine Hausordnung. Daran sind dann alle Wohnungs­ei­gentümer gebunden.

Was ist während der Mittagsruhe erlaubt – was verboten?

Grundsätzlich ist es auch während der Mittagsruhe erlaubt, bestimmte Geräusche zu machen, solange diese die Zimmer­laut­stärke nicht überschreiten. Mit Zimmer­laut­stärke ist ein Geräuschpegel gemeint, der außerhalb der Wohnung oder dem Gemäuer eines Hauses nicht zu hören ist. Erlaubt ist zum Beispiel:

  • Duschen
  • Gespräche, Telefonate, Gesang in Zimmerlautstärke
  • Haushaltsaufgaben, wie kochen, putzen oder aufräumen
  • Waschmaschine oder Wäschetrockner betreiben
  • Gartenarbeit, die keine lauten Maschinen beinhaltet

Proble­matisch wird es, wenn die Zimmer­laut­stärke nicht eingehalten werden kann. Das gilt zum Beispiel für:

  • laute Musik
  • lautes musizieren
  • Feiern und Partys
  • lautes Hundegebell
  • Renovierungsarbeiten (Bohren, Hämmern)
  • bestimmte maschinelle Gartenarbeiten

Baby- und Kinderlärm wird von den Gerichten regelmäßig nicht als Ruhestörung eingestuft. Hier muss man auch als Nachbar tolerant sein.

Rasenmäher: Das Thema Rasenmähen während der Mittags­stunden ist besonders heikel. Es kann sehr störend sein, wenn der Nachbar seinen Rasen in der Mittagszeit trimmt. Aber ist es verboten? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn hier kommt es stark auf den Mäher an, der benutzt wird. Manche Rasenmäher werden elektrisch betrieben oder haben ein sogenanntes "Europäisches Umwelt­zeichen". In dem Fall ist die Nutzung zu Mittag erlaubt. Alle anderen Modelle, die sehr laut sind, dürfen gemäß Immissi­ons­schutz­gesetz mittags nicht betrieben werden. Im Zweifel hilft hier ein freund­liches Gespräch mit dem Nachbarn mehr als das Pochen auf Gesetzes­pa­ra­graphen.

Nebenbei: Nicht nur in Wohnhäusern es eine Hausordnung. Auch in anderen Gebäuden und Anlagen kann es eine Mittagsruhe geben, zum Beispiel in Kranken­häusern, Hotelanlagen, oder Gemein­de­zentren. Sogar die Deutsche Bahn hat eine Hausordnung für ihre Züge und Bahnhöfe, die ausdrücklich unnötigen Lärm verbietet.

Was können Sie gegen Lärmbe­läs­tigung in der Mittagszeit tun?

Wer sich in der Mittagszeit von lauten Geräuschen gestört fühlt, hat verschiedene Möglich­keiten, für Ruhe zu sorgen.

Polizei oder Ordnungs­be­hörden informieren: An das Ordnungsamt können Sie sich wenden, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Lärm in der Mittagszeit regelt oder verbietet. Normalerweise ist das die Satzung der Kommune oder Gemeinde. Diese können Sie im Rathaus oder oft auch im Internet einsehen. Wenn es in Ihrer Gemein­de­satzung keine Regelungen zur Mittagsruhe gibt, lohnt es sich leider auch nicht, das Ordnungsamt zu kontak­tieren. Ohne rechtliche Grundlage dürfen die nämlich nicht tätig werden.

Das Gespräch mit dem Vermieter suchen: Wenn Sie sich allerdings durch den Lärm Ihrer Nachbarn gestört fühlen, können Sie sich an den Vermieter wenden. Am besten fertigen Sie vor dem Gespräch ein Lärmpro­tokoll an, in dem Sie die Störung mit Datum, Uhrzeit und Art des Lärms dokumen­tieren. Wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag eine Mittagsruhe festge­schrieben ist, kann der Vermieter sich um die Durchsetzung dieser Regel kümmern.

Mietrechtliche Schritte: Es kommt aber auch vor, dass der Vermieter untätig bleibt, oder dass der Vermieter selbst den Lärm verursacht. In diesem Fall haben Sie als Mieter die Möglichkeit, mietrechtlich gegen den Vermieter vorzugehen. Eine der wichtigsten Werkzeuge in den Händen eines Mieters ist die Mietmin­derung. Wenn sich auch nach wieder­holter Handlungs­auf­for­derung an den Vermieter keine Besserung einstellt, können Sie die monatliche Miete anteilig mindern.

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Sonntagsruhe - was ist erlaubt, was verboten?

1:41

Der Sonntag gilt als Ruhetag, starker Lärm durch Staubsaugen oder Handwerken ist daheim rechtlich nicht gestattet. Doch gilt auch das Autowaschen oder Fußball­spielen im Freien als unerlaubte Ruhestörung?

Datum
Aktualisiert am
01.06.2023
Autor
red/dav
Bewertungen
40470
Themen
Lärm Mietstreit Nachbar(n)

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