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Ruhezeiten

Darf man sonntags Rasen mähen?

Sonntags Rasenmähen – ist das erlaubt?
© Quelle: Jackson/fotolia.com

Für Garten­arbeit bleibt die Woche über oft wenig Zeit – deshalb will am Wochenende der Garten gepflegt und vor allem der Rasen gemäht werden. Viele nutzen dafür den Samstag, manche würden sich aber auch gerne sonntags um ihre grüne Oase kümmern. Doch gerade geräusch­in­tensive Aktivitäten im Garten können die Nachbarn stören. Ist es erlaubt, sonntags den Rasen zu mähen?

Hecken schneiden, Laub beseitigen und vor allem Rasen mähen: All das muss erledigt werden, wenn es notwendig ist. Der Garten kennt kein Wochenende und keine Ruhezeiten, das Mietrecht schon. Was wiegt schwerer?

Rasen mähen am Sonntag verboten

Wann Hobby- und profes­sionelle Gärtner Rasen mähen dürfen, regelt die Rasenmä­her­lärm­ver­ordnung. „Der Verordnung zufolge darf man sonntags und feiertags nicht den Rasen mähen“, informiert Rechts­anwalt Norbert Schönleber vom Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Das gelte zumindest für motorbe­triebene Rasenmäher. Handmäher ohne Motor, die kaum Geräusche verursachten, könne man hingegen problemlos nutzen.

Lärmbe­läs­tigung durch Rasen mähen: Nachbarn dürfen Miete mindern

Rasen mähen an Sonn- und Feiertagen ist verboten, weil an diesen Tagen ganztätig Ruhezeiten gelten. Haushalts­geräte nutzen, Musik hören oder im Garten arbeiten darf man dann nur, wenn die Geräusche nicht über Zimmer­laut­stärke hinausgehen. Ein Rasenmäher ist in der Regel deutlich lauter.

Wer gegen die Ruhezeiten verstößt, muss mit Sanktionen von Seiten des Vermieters rechnen. Denn die Nachbarn können sich beim Vermieter beschweren, wenn sie sich durch das Rasen mähen am Sonntag gestört fühlen. Wird das Rasen mähen nicht eingestellt und fühlen sich die Nachbarn weiterhin gestört, können sie die Miete mindern. Wohnt der Nachbar, der sich über sonntäg­liches Rasen mähen beschweren möchte, bei einem anderen Vermieter, kann er sich an das Ordnungsamt wenden.

Für Haus- oder Wohnungs­ei­gentümer gelten die gleichen Regeln wie für Mieter: Lautes Rasen mähen an Sonn- und Feiertagen ist tabu. Wer sich daran nicht hält, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Denn auch dann können sich die Nachbarn an das Ordnungsamt wenden.

Vor einer Beschwerde beim Vermieter oder Ordnungsamt sollte jedoch immer ein klärendes Gespräch stehen. So lässt sich womöglich vermeiden, dass der Konflikt eskaliert und der Hobbygärtner Sanktionen riskiert.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2018
Autor
vhe
Bewertungen
220434 7
Themen
Garten Lärm Ruhestörung Wohnung

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