Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, reicht die Rente oft nicht aus. Dann springt das Sozialamt ein. Doch der Staat ist sparsam: Er prüft genau, ob nicht noch andere Geldquellen vorhanden sind, die vorrangig genutzt werden müssen. Dabei geraten oft Schenkungen ins Visier, die Jahre zuvor innerhalb der Familie getätigt wurden. Viele Angehörige fragen sich: „Darf das Amt einen Rückforderungsanspruch gegen meine Kinder einfach auf sich übertragen, nur weil mein Ehepartner im Heim lebt?”
Das Sozialgericht München hat am 10. April 2025 (AZ: S 49 SO 367/23) Folgendes klargestellt: Das Sozialamt darf nicht automatisch alle privaten Ansprüche von Ehepartnern oder Angehörigen an sich ziehen. Ein Anspruch darf nur dann auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden, wenn er dem pflegebedürftigen Menschen selbst zugutekommt.
Das bedeutet:
Persönliche Ansprüche eines Ehepartners – etwa aus einer privaten Schenkung oder einem eigenen Vertrag – sind grundsätzlich tabu, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert.
Pflegekosten – darf das Sozialamt Ansprüche übernehmen?
Im konkreten Fall hatte eine Ehefrau die Unterhaltskosten für das Auto ihrer Tochter übernommen. Als ihr Ehemann pflegebedürftig wurde und Sozialhilfe erhielt, forderte das Amt dieses Geld zurück (4.400 Euro). Die Logik der Behörde: Die Frau sei durch die Pflegebedürftigkeit ihres Mannes „verarmt“ und könne das Geschenk von der Tochter zurückverlangen. Diesen Anspruch leitete das Amt kurzerhand auf sich über.
Gericht stoppt „Kaperfahrt“ auf Privatvermögen der Ehegatten
Das Sozialgericht München entschied jedoch: Das geht zu weit. Eine Überleitung von Ansprüchen des Ehepartners ist nur zulässig, wenn der Anspruch dem Pflegebedürftigen direkt zugutekommt.
- Keine Totalüberleitung: Das Amt darf nicht blindlings alle Rechte der Angehörigen beanspruchen.
- Zweckbindung: Überleitbar sind nur Ansprüche wie Versicherungsleistungen oder Beihilfen, die für den Hilfebedürftigen bestimmt sind.
- Schutz der Ehegatten: Das private Vermögen des nicht pflegebedürftigen Partners bleibt geschützt, sofern es nicht direkt die Bedarfe des anderen deckt.
Was bedeutet das Urteil für Betroffene?
Das Urteil stärkt die Rechte von Ehepartnern und Familienmitgliedern. Sozialbehörden versuchen oft, über § 93 SGB XII (Überleitung von Ansprüchen) an Gelder zu gelangen, die ihnen über die normalen Unterhaltsregeln nicht zustehen. Wer einen entsprechenden Bescheid erhält, sollte diesen genau prüfen lassen.
Checkliste: Überleitung von Ansprüchen durch das Sozialamt
- Wer erhält die Leistung?
Überleitungen bei Angehörigen sind nur bei bestimmten Leistungen (z. B. Hilfe zur Pflege) möglich. - Wem steht der Anspruch zu?
Handelt es sich um einen persönlichen Anspruch des Ehegatten (z. B. aus einem Erbe oder einer Schenkung) oder dient er direkt dem Hilfebedürftigen? - Besteht der Anspruch überhaupt?
Das Amt darf nur Ansprüche überleiten, die nicht offensichtlich ausgeschlossen sind (sog. Negativevidenz). - Wurde Widerspruch eingelegt?
Gegen einen Überleitungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 17.02.2026
- Autor
- red/dav