Dürfen Schulen den Schülern verbieten, Sammelkarten untereinander zu tauschen?
Schulen können sich eigene Schulordnungen geben. Darauf gestützt, ist es ihnen und Lehrer erlaubt, ihren Schülern das Tauschen von Sammelkarten in den Pausen zu verbieten. Aber Schulen müssen solche Maßnahmen rechtfertigen. Eine Rechtfertigung für ein Tauschverbot von Sammelkarten wäre zum Beispiel, wenn sich die Kinder beim Tauschen häufig streiten würden und der Schulfriede gefährde wäre.
Schulfriede durch Kleiderordnung? Sind Kleiderordnungen in Schulen erlaubt?
Zumindest nach Ansicht einiger Schulen gefährden manche Schüler mit ihrer „aufreizenden“ Kleidung den Schulfrieden, denn sie lenken ihre Mitschülerinnen und Mitschüler vom Unterricht ab. Um den Schulfrieden zu wahren, haben manche Schulen deshalb eine „Kleiderordnung“ eingeführt. Diese verbietet Kindern und Jugendlichen, „sexy“ gekleidet in die Schule und den Unterricht zu kommen. Ob solche Kleiderordnungen rechtlich haltbar sind, ist aber unklar. Zumindest könnten sie das Persönlichkeitsrecht der Schüler verletzen.
Urteil: Musikunterricht keine Freiheitsberaubung
Eine Unterrichtsstunde über den "Teufelsgeiger" Paganini brachte einen Musiklehrer juristisch in Schwierigkeiten. Die Klasse war laut und sollte deswegen den Wikipedia-Eintrag über Paganini abschreiben. Am Ende der Stunde wollte der Lehrer die Abschriften einzeln kontrollieren, setzte sich dazu in die Tür und blockierte so den Ausgang. Dabei schob er einen Drängler zurück, der später über Schmerzen nach einem Stoß in die Magengrube klagte. Ein Schüler wählte per Handy den Polizei-Notruf. In der Klasse drehe ein Lehrer durch - Schüler würden geschlagen und gegen ihren Willen festgehalten. Die Polizei tauchte auf.
Der Fall landetet vor Gericht. In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Neuss den Lehrer wegen Freiheitsberaubung. Die Berufungsinstanz, das Düsseldorfer Landgericht, sprach den Lehrer frei. Bis zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung des Pädagogen plädiert. Eltern dürften schließlich darauf hoffen, dass ihre Kinder pünktlich nach Hause kämen. Nachsitzen müsse angekündigt werden. Das Gericht konnte aber keine Straftat feststellen.
Handy im Unterricht – darf ein Lehrer einem Schüler das Smartphone wegnehmen?
Ein generelles Verbot von Smartphones in der Schule ist in keinem Bundesland vorgesehen. Eine solche Maßnahme wäre rechtlich auch nur schwer haltbar. Manche Bundesländer schränken die Benutzung von Handys durch Kinder und Jugendlichen aber stark ein. Die Benutzung von Smartphones im Unterricht ist in den meisten Fällen verboten.
Dürfen Lehrer den Schülern verbieten, den Schulhof zu verlassen?
Eltern geben ihre Kinder in die Obhut der Schule und der Lehrer. Diese müssen daher die Schüler betreuen und sie vor Schäden bewahren. Aus diesem Grund können Lehrer bestimmte Maßnahmen ergreifen: Sie können den Kindern oder Jugendlichen zum Beispiel verbieten, in den Pausen das Schulgelände zu verlassen. Gerechtfertigt kann das sein, wenn die Schule an einer stark befahrenen Straßen liegt. In dem Fall würde das Verbot dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor einem Autounfall dienen.
Verbote an Schulen: Darf ein Lehrer einen Schüler nachsitzen lassen?
Ja, ein Lehrer darf eine solche Ordnungsmaßnahme ergreifen und ein Kind nachsitzen lassen. Allerdings sollte der Lehrer den Schüler nicht länger als zwei Stunden nachsitzen lassen - oder ihn in eine andere Klasse schicken. Strafen, die Lehrer verhängen, müssen immer verhältnismäßig sein.
Lehrer und Verbote: Darf ein Lehrer einen Schüler vom Unterricht ausschließen?
Den Ausschluss eines Schülers vom Unterricht können Lehrern verhängen, das ist sogar mehrere Tage lang möglich. Aber das Kind oder der Jugendliche muss sich ein schweres oder wiederholtes Fehlverhalten zuschulden kommen lassen haben. Er muss zum Beispiel die Aufgabe der Schule gefährdet und/oder die Rechte seiner Mitschüler verletzt haben. Das kann der Fall sein, wenn er seine Mitschüler zum Beispiel wiederholt schlägt.
Verbote an Schulen: Dürfen Lehrer einen Schulverweis aussprechen?
Auch eine Ordnungsmaßnahme wie einen Schulverweis können Schulen und Lehrer gegen einen störenden Schüler verhängen. Doch wie das Nachsitzen lassen oder der Ausschluss vom Unterricht muss der Schulverweis des Kindes gerechtfertigt und seinem „Vergehen“ angemessen sein.
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.04.2017
- Autor
- ime