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Familienrecht

Kindes­un­terhalt: So kommen Eltern zu ihrem Recht

Besonders Alleinerziehende haben Schwierigkeiten, ihre Unterhaltsansprüche durchzusetzen. © Quelle: altanaka/fotolia.com

Besonders Allein­er­ziehende haben in Deutschland Schwie­rig­keiten, ihre Unterhalts­an­sprüche durchzu­setzen. Damit das Wohl der Kinder gewahrt bleibt, müssen Eltern aktiv sein, Druck machen und auf ihr Recht bestehen. Wir zeigen ihnen, welche Schritte unternommen werden sollten. Und wie der Anwalt dabei wertvolle Hilfe leistet.

Untersu­chungen zeigen: Lediglich ein Drittel der unterhalts­pflichtigen Väter oder Mütter zahlt regelmäßig den vollen Unterhalt für die Kinder. Geld, das bei Erziehung und Versorgung dringend benötigt wird. Ausblei­bender Kindes­un­terhalt muss und sollte nicht hingenommen werden. Wir zeigen, was Steuer­erklä­rungen der letzten drei Jahre, mit sämtlichen Anlagen, bleibt wenig unentdeckt. Das Recht auf Auskunft muss nur konsequent gefordert werden. Hier kann ein anwalt­licher Beistand bereits enorme Hilfe leisten, da Gläubiger nicht selbst auf die Einhaltung sämtlicher Formalitäten achten müssen, was den Hauptteil dieses Vorgangs ausmacht. Anwälte kennen die Fristen und wissen, welche Form Gesuche und Dokumente haben müssen.

Elternteil weigert sich zu zahlen - Unterhalts­vor­schuss beantragen

Der Unterhalts­vor­schuss liegt für Kinder bis fünf Jahre bei monatlich 150 Euro, bei 201 Euro für Kinder bis elf Jahre und bei 268 Euro für ältere Kinder und Jugendliche. Ab Juli 2017 wird es beim Unterhalts­vor­schuss einige Neuerungen geben: Dann zahlt das Jugendamt den Vorschuss nicht mehr nur 72 Monate, auch die zeitliche Limitierung bis zum 12. Lebensjahr des Kindes entfällt. Einen monatlichen Unterhalts­vor­schuss können Kinder dann bis zu ihrem 18. Geburtstag bekommen.

Allerdings:  Wer komplett von Hartz IV lebt, bekommt nur dann einen Unterhalts­vor­schuss, wenn seine Kinder noch sehr klein sind. Allein­er­ziehende im Hartz-IV-Bezug mit älteren Kindern haben keinen Anspruch, Aufstocker mit einem Einkommen von mindestens 600 Euro brutto pro Monat dagegen schon.

Besonders beim Kindes­un­terhalt sollten Eltern sich stets bewusst sein: vieles hängt vom Einzelfall ab. Eine qualifi­zierte Rechts­be­ratung kann den entschei­denden Unterschied machen.

 

Datum
Aktualisiert am
21.02.2017
Autor
psu
Bewertungen
12101 8
Themen
Familie Scheidung Trennung Unterhalt

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