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Hundebiss­attacke: Schmer­zensgeld bei Tod eines Hundes?

Wenn der eigene Hund von einem anderen Hund verletzt oder sogar getötet wird - erhält der Besitzer Schmerzensgeld? © Quelle: Rakusen/gettyimages.de

Oft nehmen Hunde einen großen Stellenwert in der Familie ein, sie sind wie Famili­en­mit­glieder. Wenn nun der geliebte Hund durch den Biss eines anderen Hundes verletzt oder sogar getötet wird, belastet dies Hundehalter häufig schwer. Eindeutig ist in der Rechtsprechung geregelt, dass Hinter­bliebenen beim Verlust eines nahen Angehörigen ein Schmer­zens­geld­an­spruch zusteht. Gilt dies auch beim Tod eines Hundes?

Können Hundehalter Schmer­zensgeld verlangen, wenn ihr Hund von einem anderen Hund verletzt oder sogar getötet wird? In der Rechtsprechung ist ein Schmer­zens­geld­an­spruch allgemein nur auf den Verlust engster Famili­en­mit­glieder begrenzt, so dass dem Hundehalter grundsätzlich kein Schmer­zensgeld zusteht.

So hat bereits das Amtsgericht Frankfurt im Jahre 2000 entschieden, dass eine Gesund­heits­ver­letzung im Sinne des § 823 Bürger­liches Gesetzbuch (BGB) nur dann gegeben ist, wenn medizinisch feststellbare psychische Auswir­kungen vorliegen, die über das allgemeine Lebens­risiko hinausgehen, beispielsweise das Erleiden eines Schocks infolge des Miterlebens des Unfalltodes eines nahen Angehörigen.

Hieraus folgt, dass der Anspruch auf Schmer­zensgeld nur dann besteht, wenn es sich um ein besonders eingrei­fendes Ereignis handelt, welches der Verletzte miterleben musste, wie beispielsweise der Tod eines nahen Angehörigen. Dies bezieht sich aber immer auf Situationen, in denen ein naher Verwandter desjenigen, der Schmer­zensgeld verlangt, zu Tode gekommen ist (LG München I ZFS 80, 200).

Voraus­setzung ist bei diesen Fällen immer, dass ein Mensch zu Tode gekommen ist. Eine Ausdehnung des Schmer­zens­geld­an­spruchs auch auf fremde oder entfernte Angehörige hätte eine rechtlich nicht mehr klar abgrenzbare, mit der gesetz­lichen Funktion nicht mehr in Einklang stehende Auswucherung des Anspruchs zur Folge.

Wenn aber schon eine Ausdehnung auf fremde oder entfernte Angehörige für rechtlich unzulässig erachtet wird, muss dies auf jeden Fall für die Verletzung und den Tod eines Hundes gelten, so die Richter.

Die Zukunft wird zeigen, ob es Gerichte in Deutschland gibt, die auf die besondere Stellung des Hundes in der Familie abstellen und diese Rechtsprechung ändern werden. Sie würden damit das durch den Hundebiss entstandene Leid der betroffenen Personen wenigstens etwas abmildern. Eine Änderung der Rechtsprechung wäre diesbe­züglich wünschenswert.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Andreas Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

Datum
Aktualisiert am
20.04.2016
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
1362
Themen
Familie Schmer­zensgeld Tiere Tod

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