Können Hundehalter Schmerzensgeld verlangen, wenn ihr Hund von einem anderen Hund verletzt oder sogar getötet wird? In der Rechtsprechung ist ein Schmerzensgeldanspruch allgemein nur auf den Verlust engster Familienmitglieder begrenzt, so dass dem Hundehalter grundsätzlich kein Schmerzensgeld zusteht.
So hat bereits das Amtsgericht Frankfurt im Jahre 2000 entschieden, dass eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur dann gegeben ist, wenn medizinisch feststellbare psychische Auswirkungen vorliegen, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, beispielsweise das Erleiden eines Schocks infolge des Miterlebens des Unfalltodes eines nahen Angehörigen.
Hieraus folgt, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld nur dann besteht, wenn es sich um ein besonders eingreifendes Ereignis handelt, welches der Verletzte miterleben musste, wie beispielsweise der Tod eines nahen Angehörigen. Dies bezieht sich aber immer auf Situationen, in denen ein naher Verwandter desjenigen, der Schmerzensgeld verlangt, zu Tode gekommen ist (LG München I ZFS 80, 200).
Voraussetzung ist bei diesen Fällen immer, dass ein Mensch zu Tode gekommen ist. Eine Ausdehnung des Schmerzensgeldanspruchs auch auf fremde oder entfernte Angehörige hätte eine rechtlich nicht mehr klar abgrenzbare, mit der gesetzlichen Funktion nicht mehr in Einklang stehende Auswucherung des Anspruchs zur Folge.
Wenn aber schon eine Ausdehnung auf fremde oder entfernte Angehörige für rechtlich unzulässig erachtet wird, muss dies auf jeden Fall für die Verletzung und den Tod eines Hundes gelten, so die Richter.
Die Zukunft wird zeigen, ob es Gerichte in Deutschland gibt, die auf die besondere Stellung des Hundes in der Familie abstellen und diese Rechtsprechung ändern werden. Sie würden damit das durch den Hundebiss entstandene Leid der betroffenen Personen wenigstens etwas abmildern. Eine Änderung der Rechtsprechung wäre diesbezüglich wünschenswert.
Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Andreas Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.04.2016
- Autor
- Andreas Ackenheil