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Corona

Gefälschte Impfausweise strafbar? Die aktuelle Rechtslage

Kommen fast immer ungebeten: Partygäste in Uniform. © Quelle: Mumpitz/ fotolia.com

Die Diskus­sionen um 2G oder 3G zeigen, was alles mit einem Impfzer­tifikat möglich ist. Daher ist es begehrt. Auch bei solchen, die sich gar nicht impfen lassen. Gefälschte Impfausweise kursieren ebenso wie gefälschte Impfzer­ti­fikate. Doch wie sieht es mit der Strafbarkeit gefälschter Impfpässe aus?

In einem aktuellen Fall hatte das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 26. Oktober 2021, AZ: 3 Qs 38/21)  entschieden, dass das Vorlegen eines gefälschten Impfaus­weises in einer Apotheke nicht strafbar sei. Das Gericht sah eine Strafbar­keitslücke im Gesetz. Der Gesetzgeber hat nun reagiert und die Lücke geschlossen. Die aktuelle Rechtslage erläutert das Rechts­portal „anwalt­auskunft.de“.

Gefälschter Impfausweis – Vorlage in Apotheke strafbar?

Am 11. Oktober 2021 beantragte die Polizei die gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten Impfaus­weises. Der Beschuldigte hatte einen gefälschten Impfausweis in einer Apotheke vorgelegt. Er wollte ein digitales Impfzer­tifikat erhalten.

Das Vorzeigen eines gefälschten Impfaus­weises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzer­ti­fikats war aber nach der damaligen Rechtslage kein strafbares Handeln. Es sei von einer Strafbar­keitslücke auszugehen, so das Landgericht. Ein Impfpass sei zwar ein Gesund­heits­zeugnis, für eine Strafbarkeit der Nutzung, müsste man es aber einer Behörde vorlegen. Das ist eine Apotheke gerade nicht. Auch nicht, weil man ihnen die Erstellung der Impfzer­ti­fikate übertragen hat.

Das Gebrauchen eines gefälschten Gesund­heits­zeug­nisses war daher im privaten Bereich nach der derzeitigen Rechtslage straffrei.

Gesetzgeber hat reagiert

Diese Strafbar­keitslücke hat der Gesetzgeber nun geschlossen. Am 24. November 2021 ist eine Gesetz­än­derung in Kraft getreten, die die Strafbarkeit verschärft.

In § 277 StGB steht nun, dass das Erstellen und Benutzen von gefälschten Gesund­heits­zeug­nissen strafbar ist. Und zwar immer, wenn es „zur Täuschung im Rechts­verkehr“ geschieht. Somit ist nicht nur das Vorlegen eines gefälschten Impfpasses bei einer Behörde strafbar (alte Rechtslage), sondern jetzt überall im Rechts­verkehr. Das gilt zum Beispiel für die Gastronomie, den Einzel­handel und auch für Apotheken.

Das Fälschen oder Benutzen eines gefälschten Impfaus­weises im Alltag ist nun also strafbar. Die Strafe kann in schweren Fällen sogar drei bis fünf Jahre Gefängnis sein.

Datum
Aktualisiert am
26.01.2022
Autor
red/dav
Bewertungen
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Themen
Gesundheit Straftat

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