K.o.-Tropfen sorgen immer wieder für Schlagzeilen, insbesondere in Party- und Clubszenen.
Denn gerade im Nachtleben geschieht es, dass Menschen unfreiwillig K.o.-Tropfen verabreicht bekommen. Dabei geben die Täter beispielsweise eine unter dem fachlich korrekten Namen Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) bekannte Substanz oder bestimmte Psychopharmaka heimlich in das Getränk des Opfers und machen es damit sehr schnell widerstandsunfähig. So kann es sich nicht wehren, wenn es unter der Wirkung der K.o.-Tropfen ausgeraubt oder sexuell missbraucht wird.
Wie vielen Menschen solche Taten widerfahren, ist statistisch nicht erfasst. Betroffen von K.o.-Tropfen sind zwar auch Männer, mehrheitlich sind es aber Frauen.
K.o.-Tropfen: Symptome und Wirkung
GHB und ähnliche Substanzen bewirken bei den Opfern zum Beispiel Schwindel, Übelkeit und Desorientierung. Sehr häufig werden sie bewusstlos, erleiden einen „Filmriss“ und können sich im Nachhinein nicht mehr an das erinnern, was während mehrerer Stunden geschehen ist.
„Viele Betroffene begreifen leider erst nach einiger Zeit, was mit ihnen passiert ist“, erklärt die Münchener Rechtsanwältin Michaela Landgraf von der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Erst wenn sie bestimmte Symptome gegenüber Dritten schildern, kommt häufig der Verdacht auf, dass ihnen K.o.-Tropfen gegeben worden sind.“
Nachweis von K.o.-Tropfen: Wie lange möglich?
Dann aber kann es für den Nachweis von K.o.-Tropfen im Blut und im Urin des Betroffenen oft schon zu spät sein. Denn Substanzen wie GHB lassen sich nur kurze Zeit nachweisen.
K.o.-Tropfen: Was sollten Opfer tun?
Dennoch sollte sich jemand, der den Verdacht hat, unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen bestohlen oder vergewaltigt worden zu sein, an ein Institut für Rechtsmedizin wenden und dort Tests machen lassen, um den Verdacht bestätigt zu bekommen und vielleicht doch einen Nachweis der K.o.-Tropfen in seinem Körper zu erhalten.
„Danach verständigen entweder die Institutsmitarbeiter die Polizei oder der Betroffene geht selbst zu einem Polizeirevier“, sagt die Strafrechtsexpertin Michaela Landgraf. „Leider waschen sich viele (weibliche) Betroffene erst oder wechseln die Kleidung, werfen diese in die Waschmaschine und vernichten so wichtiges Spurenmaterial.“
Man sollte in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei erstatten und dort zu Protokoll geben, was man weiß – und sei es noch so wenig. Hilfreich ist es in jedem Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen. In dem Suchportal Anwaltssuche können Betroffene mit den Stichworten Opferrecht, Nebenklage und Strafrecht einen kompetenten Rechtsbeistand finden.
K.o.-Tropfen: Welche Straftaten begehen die Täter?
K.o.-Tropfen wie zum Beispiel GHB sind nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer diese Substanzen besitzt, verkauft oder damit handelt, verstößt also gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese Regeln gelten auch für bestimmte verschreibungspflichtige Psychopharmaka.
Doch man macht sich bei weitem nicht nur strafbar, wenn man illegale Substanzen dabei hat oder verkauft. Wer einem anderen Menschen K.o.-Tropfen einflößt, macht sich auch der gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223 und 224 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, denn: „Das Opfer muss die K.o.-Tropfen essen oder trinken, was seiner Gesundheit erheblich schaden kann“, erklärt Michaela Landgraf den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung.
„Die Gabe von K.o.-Tropfen verletzt außerdem das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, das das StGB zum Beispiel in § 179 im Blick hat“, sagt Landgraf. Daher erfüllen Täter meist besonders den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person.
K.o.-Tropfen: Wie werden Täter bestraft?
„Zu einer Anklage gegen Täter, die anderen K.o.-Tropfen verabreichen und an ihnen sexuelle Handlungen gleich welcher Art vornehmen, kommt es selten“, sagt Michaela Landgraf. „Das liegt daran, dass es so schwierig ist, die Substanzen im Körper des Opfers nachzuweisen oder die Opfer nichts über den Täter sagen können. Nicht zuletzt schämen sich auch viele Mädchen, darüber zu sprechen was als dunkle Ahnung unterbewusst bei ihnen hängen geblieben ist, haben Angst, exzessives Partymachen unterstellt zu bekommen. Demnach muss auch von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.“
Kommt es aber doch zu einer Anklage, ist es für die Vertretung des Klägers nicht immer einfach, eine harte Strafe für den Täter durchzusetzen, die das begangene Unrecht sühnt. Meist einigen sich die Parteien auf einen Täter-Opfer-Ausgleich wodurch der Täter ein volles Geständnis abliefert und dem Opfer die Befragung im Zeugenstand erspart bleibt. Es kommt auch nicht selten zur Annahme eines sogenannten minder schweren Falles und der Täter erhält noch eine Bewährungsstrafe.
Daneben gibt es allerdings auch Fälle, in denen Täter mit hohen Strafmaßen belegt werden. „Dabei wirkt sich häufig straferschwerend aus, dass der Täter rücksichtlos gegenüber den Belangen und dem Willen des Opfers gehandelt und in schamloser Weise dessen hilflosen Zustand ausnutzt hat“, sagt die Rechtsanwältin.
In manchen Fällen muss sich ein Täter also auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe einstellen und hat auch im Anschluss an eine Haftzeit oft Auflagen zu erfüllen, die der Prävention dienen und ihn als Gefährder treffen. Täter, die in Bereichen arbeiten, in denen sie direkt mit Menschen zu tun haben wie beispielsweise Krankenpfleger oder Taxifahrer, müssen bei einer Verurteilung mit einer Gewerbeuntersagung oder einem Berufsverbot rechnen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 09.04.2024
- Autor
- ime