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Schutz vor Gewalt

Bundesrat billigt strengeres Sexual­strafrecht

Sexualstrafrecht: „Nein heißt nein“ ist jetzt Teil des reformierten Gesetzes © Quelle: Dietl/fotolia.com

Wenn Frauen sexuell bedrängt werden, wird das künftig strenger geahndet - der Bundesrat hat den Gesetz­entwurf zum Sexual­strafrecht gebilligt. Der Umsetzung steht nun nichts mehr im Wege. Im reformierten Sexual­strafrecht ist der Grundsatz „Nein heißt nein“ festge­schrieben.

In Zukunft soll sexuelle Gewalt strenger geahndet werden können. Den entspre­chenden Gesetz­entwurf hat der Bundesrat gebilligt.

Das nun verabschiedete Gesetz ist eine Verschärfung des § 177 des Strafge­setz­buches, das die Straftat­be­stände sexuelle Nötigung und Vergewal­tigung regelt. Danach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewalt­an­drohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheits­strafe. Das von Feminis­tinnen lange geforderte Prinzip „Nein heißt Nein“ ist nun in Gesetzesform gegossen.

Außerdem werden neue Tatbestände ins Strafge­setzbuch eingebracht: das „Grapschen“ und sexuelle Attacken aus einer Gruppe heraus. Um „Grapscher“ bestrafen zu können, gilt künftig der Straftat­bestand „Sexuelle Belästigung" (§ 184i). Auch kann in Zukunft bestraft werden, wer aus einer Gruppe heraus Sexual­straftaten begeht oder Teil dieser Gruppe ist wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silves­ternacht in Köln.

Datum
Aktualisiert am
26.09.2016
Autor
dpa/red
Bewertungen
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Themen
Diskri­mierung Sexismus Sexuelle Belästigung Straftat

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