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Öffentlich-Rechtliche

Rundfunk­beitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Muss man Rundfunkgebühren zahlen?
Rundfunkgebühren sind oft Streitthema.

Muss man zahlen, obwohl man vom Beitrags­service bisher „übersehen“ wurde?

Zum 1. Januar 2013 wurde das Finanzie­rungs­modell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland grundsätzlich umgestellt. Anders als früher spielt es inzwischen keine Rolle mehr, ob man tatsächlich einen Fernseher, ein Radio oder ein anders Empfangsgerät besitzt. Stattdessen wird ein fester Betrag pro Haushalt erhoben – egal, wie viele Menschen in diesem Haushalt leben.

Nachdem man einen neuen Wohnsitz angemeldet hat, kann es durchaus einige Monate dauern, bis der Beitrags­service sich meldet. Zahlen muss man dann trotzdem rückwirkend für den gesamten Zeitraum seit der Anmeldung.

Auch wenn man schon lange in seiner Wohnung gemeldet ist und kein Schreiben vom Beitrags­service erhalten hat, heißt das nicht unbedingt, dass man von den Öffentlich-Rechtlichen „vergessen“ wurde:

Im Zuge der Umstellung führt der Beitrags­service einen Datenab­gleich mit den Einwoh­ner­mel­de­ämtern durch, um Personen zu finden, die bisher noch keinem zahlenden Haushalt zugeordnet sind. Dieser Datenab­gleich wird erst im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen sein. Wer bisher noch nicht zahlt und keine Post erhalten hat, muss also damit rechnen, dass ARD, ZDF und Co. sich früher oder später melden. „Je nachdem, wie lange man seine Wohnung schon bewohnt, muss man dann rückwirkend für die gesamte Zeit seit dem Einzug bezahlen - maximal ab dem 1. Januar 2013“, sagt der Nürnberger Rechts­anwalt Jakob Tschuschke.

Dieser Forderung kann man nur dann entgehen, wenn man in einem Haushalt lebt, in dem bereits ein Mitbewohner den Rundfunk­beitrag bezahlt. In diesem Fall genügt es, dem Beitrags­service die Daten das Zahlers mitzuteilen. Bestimmte Personen­gruppen können sich auch ganz von der Beitrags­pflicht befreien lassen, zum Beispiel Empfänger von Arbeits­lo­sengeld II oder Grundsi­cherung im Alter.

Nicht empfeh­lenswert ist es, sich vor dem Beitrags­service zu „verstecken“, indem man seinen Wohnsitz einfach nicht beim Einwoh­ner­meldeamt anmeldet. „Es gibt in Deutschland eine Meldepflicht. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit. Wird dies bemerkt, droht ein Bußgeld nach dem Melderecht und rückständige Rundfunk­beiträge werden dann auch fällig “, sagt der Nürnberger Rechts­anwalt Tschuschke.

Claus Kleber über den Rundfunk­beitrag

5:31

"Wir sind kein Staats­sender", sagt ZDF-Moderator Claus Kleber. Im Rahmen des letzten "Ortstermins" hatte die Deutsche Anwalt­auskunft die Möglichkeit, mit Kleber über die Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen und am Rundfunk­beitrag zu sprechen.

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Datum
Aktualisiert am
25.07.2023
Autor
pst
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Themen
Geld GEZ Rundfunk­beitrag

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