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Chronische Schmerzen

Wenn Cannabis als letzte Option gilt

Patienten mit chronischen Schmerzleiden stehen oft vor einem langen Leidensweg. Wenn die klassische Schulmedizin an ihre Grenzen stößt und gängige Schmerzmittel versagen oder schwere Nebenwirkungen verursachen, rücken alternative Therapien wie Medizinal-Cannabis in den Fokus. Doch während die gesetzlichen Krankenkassen unter strengen Voraussetzungen zur Kostenübernahme verpflichtet sind, kommt es im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) häufig zum Streit über die medizinische Notwendigkeit.

Person raucht eine Cannabis-Zigarette. Muss die von der Krankenversicherung bezahlt werden?
Die Richter urteilten jedoch, dass Nebenwirkungen – selbst wenn sie eine eigene Behandlungsbedürftigkeit auslösen – die Notwendigkeit der ursprünglichen Therapie zur Schmerzlinderung nicht entfallen lassen.

Eine Behandlung mit Medizinal-Cannabis kann eine medizinisch notwendige Heilbehandlung sein, die dann von der privaten Krankenversicherung erstattet werden muss. Voraussetzung ist, dass die Therapie im konkreten Fall zur Schmerzlinderung geeignet ist und andere Behandlungsmethoden nicht ausreichend geholfen haben. Darauf weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1. August 2025 hin (Az. 337 O 109/22).

Unfallfolgen eines Beamten und erfolglose Standardtherapien

Ein ehemaliger Polizeibeamter litt infolge eines Dienstunfalls an einer traumatischen Schulterluxation und daraus resultierenden Fehlstellungen, die chronische Schmerzen verursachten.

Da die Schmerzbehandlung nach dem international anerkannten WHO-Stufenschema keine Besserung brachte und Standardmedikamente zu untragbaren Nebenwirkungen führten, verordneten seine Ärzte Medizinal-Cannabis. Die PKV verweigerte die Erstattung jedoch mit dem Hinweis, die Behandlung sei objektiv nicht notwendig.

Medizinische Notwendigkeit von Cannabis objektiv beurteilt

Das Gericht stellte klar, dass für die Leistungspflicht der Versicherung ein objektiver Maßstab gilt. Eine Heilbehandlung ist dann als medizinisch notwendig anzusehen, wenn es zum Zeitpunkt der Behandlung nach medizinischen Befunden vertretbar war, sie als notwendig zu betrachten.

Es reichte im vorliegenden Fall eine begründete Stellungnahme der behandelnden Ärzte aus, die durch einen gerichtlichen Sachverständigen bestätigt wurde. Die Versicherung konnte nicht nachweisen, dass andere, weniger belastende Methoden den gleichen Erfolg versprochen hätten.

Nebenwirkungen heben Notwendigkeit nicht auf

Besonders bedeutsam an der Entscheidung ist die Wertung des Gerichts zu möglichen Nebenwirkungen. Die Versicherung hatte angeführt, die Cannabis-Therapie könne psychische Erkrankungen fördern. Die Richter urteilten jedoch, dass Nebenwirkungen – selbst wenn sie eine eigene Behandlungsbedürftigkeit auslösen – die Notwendigkeit der ursprünglichen Therapie zur Schmerzlinderung nicht entfallen lassen. Dies gelte umso mehr, wenn herkömmliche Mittel noch schwerwiegendere Risiken wie Organschäden bergen.

Checkliste für die Erstattung von Medizinal-Cannabis

  • Ausschöpfung der Standardtherapie: Die Behandlung nach dem WHO-Stufenschema wurde ohne Erfolg durchgeführt.
  • Unverträglichkeiten: Herkömmliche Schmerzmittel führen zu unzumutbaren Nebenwirkungen.
  • Ärztliche Dokumentation: Es liegt eine detaillierte und nachvollziehbare Stellungnahme der behandelnden Ärzte vor.
  • Eignung im Einzelfall: Die Therapie ist nachweislich zur Linderung der konkreten Beschwerden geeignet.
  • Objektive Vertretbarkeit: Die Wahl der Methode ist aus medizinischer Sicht zum Behandlungszeitpunkt vertretbar.

Private Krankenversicherungen sind also zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Cannabis-Präparate eine begründete und wirksame Alternative bei einer ansonsten austherapierten Schmerzsymptomatik darstellen,“ so Swen Walentowski, Sprecher von www.anwaltauskunft.de.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Autor red

Aktualisiert am

23.04.2026

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