Schulstreit
Streit im Schulbus: Schule darf Schülern mit Rauswurf drohen
Der Unterricht ist vorbei, die Kinder fahren nach Hause. Doch im Schulbus beginnt ein Streit, der an der Haltestelle in einer körperlichen Auseinandersetzung endet. Können Eltern davon ausgehen, dass ein solcher Vorfall außerhalb der Zuständigkeit der Schule liegt? Oder darf die Schulleitung auch dann eingreifen und sogar mit der Entlassung drohen? Ein Gericht hat entschieden, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Schulen dürfen gravierendes Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern auch dann mit harten Ordnungsmaßnahmen sanktionieren, wenn sich der eigentliche Vorfall außerhalb des Schulgeländes auf dem Heimweg beispielsweise im Bus abspielt. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 30. Mai 2022 (AZ: B 3 K 20.1418), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Das Gericht bestätigte die Androhung der Entlassung gegen einen Jugendlichen, der nach vorangegangenen Gewalttaten einen Mitschüler nach der Busfahrt attackiert hatte.
Schüler greift Mitschüler nach der Busfahrt an
Geklagt hatte ein Jugendlicher, der sich gegen zwei Sanktionen seiner Schule wehrte: einen verschärften Verweis wegen einer Gewaltandrohung mit einem Messer sowie die spätere Androhung der Entlassung von der Schule. Der Schüler war über einen längeren Zeitraum wiederholt durch aggressive Übergriffe und körperliche Gewalt gegen Mitschüler auffällig geworden. Nach einem Vorfall im Herbst 2020 eskalierte die Situation erneut: Nach Unterrichtsende geriet der Schüler in einem Linienbus mit einem Mitschüler in Streit. Nach dem Verlassen des Busses ging er dem Mitschüler nach, nahm ihn in den Schwitzkasten und riss ihn zu Boden.
Die Schulleitung befragte daraufhin mehrere Zeugen des Vorfalls und leitete die Angelegenheit an den Disziplinarausschuss weiter. Dieser beschloss mit Blick auf die wiederholten Vorfälle die Androhung der Schulentlassung. Der Kläger machte vor Gericht geltend, der Sachverhalt sei unzureichend aufgeklärt worden, die Schule sei für Vorfälle im öffentlichen Nahverkehr nicht zuständig und die Maßnahme sei unverhältnismäßig.
Verhalten auf dem Schulweg: Strenge schulische Maßnahmen möglich
Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage des Schülers ab. Die Richter urteilten, dass schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nicht auf das Schulgelände beschränkt sind. Wenn sich Mitschüler auf dem Schulweg oder an einer Haltestelle attackieren, besteht ein enger personeller, zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang zur Schule. Ein solches Verhalten beeinträchtigt das Schulklima und gefährdet das friedliche Zusammenleben in der Schule.
Ebenso beanstandete das Gericht weder die Sachverhaltsermittlung noch die Verhältnismäßigkeit der Sanktion. Die Schulleitung habe die beteiligten Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß angehört und die Angaben sachgerecht abgewogen. Da mehrere zuvor erteilte und verschärfte Verweise keine Verhaltensänderung bewirkt hatten, durfte die Schule die Androhung der Entlassung aussprechen, um dem Schüler die Konsequenzen weiteren Fehlverhaltens vor Augen zu führen. Auch der zuvor erteilte verschärfte Verweis wegen einer Bedrohung mit einem Messer im Schulunterricht war rechtmäßig.
Was Eltern bei Schulstrafen wissen müssen
Für Eltern zeigt das Urteil, dass der Erziehungs- und Aufsichtsbereich der Schule nicht mit dem Verlassen des Schulhofs endet. Kommt es auf dem regulären Schulweg zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Mitschülern, kann die Schulleitung eingreifen. Vor dem Erlass gravierender Maßnahmen wie einer Androhung der Entlassung müssen Schulen den Sachverhalt sorgfältig ermitteln sowie Schülern und Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme und Unterstützung durch Vertrauenspersonen geben.
Werden frühere Verwarnungen ignoriert, billigen die Gerichte den Schulen bei wiederholten Gewaltvorfällen einen weiten pädagogischen Ermessensspielraum bis zum Schulausschluss zu.
Aktualisiert am
19.10.2026