Schmerzensgeld
Riskante Alkoholfahrt: kein Schmerzensgeld für Gurtmuffel
Nach Feiern, Konzerten oder privaten Veranstaltungen stellt sich häufig die Frage, wie die Heimfahrt organisiert wird. Nicht selten steigen Mitfahrer auch dann noch in ein Auto ein, wenn der Fahrer zuvor Alkohol konsumiert hat. Kommt es später zu einem Unfall, kann das nicht nur strafrechtliche Folgen für den Fahrer haben.
Wer sehenden Auges zu einem betrunkenen Chauffeur ins Auto steigt und zudem auf den Sicherheitsgurt verzichtet, verliert vor Gericht unter Umständen jeden Cent an Schmerzensgeld. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 20. Juni 2025 (AZ: 5 O 211/22).
Schwerer Unfall nach gemeinsamer Feier
In dem Fall war ein 21-jähriger Mann nach einer Halloween-Party auf der Rückbank eines Pkw mitgefahren. Fahrer und Mitfahrer hatten zuvor erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Während der Heimfahrt wurden nach den Feststellungen des Gerichts zudem an zwei Tankstellen weitere alkoholische Getränke gekauft.
Der Fahrer steuerte das Auto später mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,46 Promille. Bei einer Geschwindigkeit von rund 195 km/h auf einer Strecke mit erlaubten 120 km/h verlor er die Kontrolle über den Wagen. Das Fahrzeug überschlug sich mehrfach.
Der Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Der Kläger wurde aus dem Auto geschleudert und erlitt schwere Verletzungen. Dazu gehörten unter anderem ein Polytrauma, Verletzungen im Bereich der Halsarterie sowie mehrere Knochenbrüche. Er musste operiert werden und verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus sowie anschließend längere Zeit in Rehabilitationseinrichtungen.
Klage auf Schmerzensgeld blieb erfolglos
Der Verletzte verlangte vor Gericht unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro sowie Ersatz weiterer Schäden und die Feststellung einer Ersatzpflicht für mögliche künftige Verdienstausfälle. Das Landgericht Neuruppin wies die Klage jedoch vollständig ab. Zwar sei der Unfall durch das Verhalten des Fahrers verursacht worden. Dieser habe alkoholisiert und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Nach Auffassung des Gerichts traf den Kläger jedoch ein besonders erhebliches Mitverschulden.
Warum das Gericht die Ansprüche des Mitfahrers ablehnte
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Kläger keinen Sicherheitsgurt angelegt. Die Richter gingen davon aus, dass die Verletzungen dadurch deutlich schwerer ausfielen. Dafür sprach aus Sicht des Gerichts insbesondere, dass der Kläger aus dem Fahrzeug geschleudert wurde, während eine angeschnallte Mitfahrerin nahezu unverletzt blieb.
Hinzu kam, dass die Alkoholisierung des Fahrers für den Kläger erkennbar gewesen sei. Dabei stützte sich das Gericht unter anderem auf Videoaufnahmen von der Fahrt und von einem Tankstellenaufenthalt. Diese zeigten den Fahrer beim Konsum alkoholischer Getränke. Außerdem soll der Fahrer beim Rangieren an einer Tankstelle beinahe einen Mitfahrer angefahren haben.
Nach Auffassung des Gerichts hätte der Kläger deshalb erkennen müssen, dass der Fahrer nicht mehr sicher fahren konnte. Wer sich dennoch in ein solches Fahrzeug setze, müsse sich dieses Verhalten bei der Beurteilung eigener Ansprüche anrechnen lassen.
Checkliste für Mitfahrer
- Vor Fahrtantritt auf Anzeichen einer Alkoholisierung achten.
- Im Zweifel alternative Heimfahrmöglichkeiten nutzen.
- Sicherheitsgurt auch auf der Rückbank immer anlegen.
- Bei auffälligem Fahrverhalten die Fahrt möglichst nicht antreten.
- Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ernst nehmen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom 20. Juni 2025 (AZ: 5 O 211/22) verdeutlicht nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dass Mitfahrer bei der eigenen Sicherheit ebenfalls Verantwortung tragen. Wer ohne Sicherheitsgurt mitfährt und sich trotz erkennbarer Alkoholisierung des Fahrers in das Fahrzeug setzt, kann nach einem Unfall erhebliche Nachteile bei der Durchsetzung von Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüchen erleiden.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
Aktualisiert am
08.07.2026