Fan-Fahrt
Geld zurück: Fußball-Reise komplett erstattet
Die Vorfreude auf ein wichtiges Auswärtsspiel der eigenen Fußballmannschaft im Ausland ist bei Fans groß. Da die Organisation von Flügen, Hotels und den begehrten Eintrittskarten in Eigenregie oft schwierig ist, greifen viele Sportbegeisterte auf Komplettangebote von Event-Agenturen zurück. Solche Fan-Reisen werden zunehmend auch über soziale Netzwerke oder Messengerdienste wie WhatsApp beworben und direkt dort vertraglich vereinbart. Wenn dann jedoch kurz vor dem Abflug die Tickets fehlen und der Traum vom Stadionbesuch platzt, stehen Verbraucher oft vor erheblichen Problemen, ihr im Voraus gezahltes Geld zurückzuerhalten. Ein aktuelles Urteil zeigt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene den gesamten Reisepreis einfordern können.
Das Amtsgericht München hat am 28. April 2026 (AZ: 172 C 527/26) entschieden, dass ein Reiseunternehmer einem Kunden den vollständigen Preis für eine Fan-Reise zu einem Fußballspiel zurückzahlen muss, wenn die versprochenen Eintrittskarten und Flugtickets nicht rechtzeitig bereitgestellt werden. Ein Rücktritt von der Reise ist in einem solchen Fall ohne vorherige Fristsetzung möglich, da der Termin des Spiels für den Zweck der Reise wesentlich ist.
Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de (DAV) mitteilt, stellte das Gericht zudem klar, dass pauschale Verweise auf Allgemeine Geschäftsbedingungen oder unübersichtliche Chatverläufe im Prozess nicht ausreichen, um eine erbrachte Leistung nachzuweisen.
Rücktritt ohne Fristsetzung bei zeitgebundenen Großereignissen
Ein Fußballfan buchte für sich und seine Familie einen dreitägigen Urlaub zu einem Champions-League-Spiel in Istanbul. Der Gesamtpreis von 2.270 Euro war bereits vollständig bezahlt, doch bis zum geplanten Abreisetag erhielt der Kunde weder die Eintrittskarten noch die Flugscheine.
Das Gericht stellte klar, dass der Kläger in einer solchen Situation sofort und ohne dem Veranstalter eine letzte Frist setzen zu müssen, vom Vertrag zurücktreten durfte. Da der Besuch des konkreten Fußballspiels der wesentliche Zweck der gesamten Buchung war, ist eine spätere Erbringung der Leistung nach dem Spieltermin für den Verbraucher absolut nutzlos.
Unternehmer müssen die Bereitstellung von Tickets im Prozess konkret belegen
Der Reiseunternehmer hatte sich im Verfahren darauf berufen, dass der Urlaub theoretisch hätte stattfinden können und die Unterlagen per Post verschickt worden seien. Zudem verwies er pauschal auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und legte dem Gericht umfangreiche Protokolle des gemeinsamen WhatsApp-Chats vor.
Diese Argumentation ließen die Richter jedoch nicht gelten. Das Amtsgericht München betonte, dass ein Unternehmer im Streitfall präzise und nachvollziehbar darlegen muss, wann und wie die Hotel-, Flug- und Spieltickets tatsächlich bereitgestellt wurden. Allgemeine Verweise auf ungeordnete Chatverläufe genügen den Anforderungen an einen substantiierten Prozessvortrag nicht, da Gerichte nicht dazu verpflichtet sind, sich die Argumente einer Partei selbst aus Dokumentenpaketen herauszusuchen. Der Unternehmer wurde daher verurteilt, den noch offenen Restbetrag von 1.670 Euro an den Kläger zu erstatten.
Checkliste für die Buchung von Sport- und Fan-Fahrten
- Vertragspartner prüfen: Gerade bei Angeboten auf Social-Media-Kanälen sollte vor der Buchung das Impressum des Anbieters kontrolliert und die Seriosität des Event-Unternehmens überprüft werden.
- Leistungsbeschreibung schriftlich fixieren: Alle Bestandteile der Reise – insbesondere die verbindliche Zusage von Original-Eintrittskarten in einer bestimmten Kategorie, die Flüge und die Hoteldaten – sollten klar im Vertrag oder der Bestätigung aufgelistet sein.
- Sichere Zahlungsmethoden nutzen: Die Verwendung von Bezahldiensten mit Käuferschutz kann im ersten Schritt helfen, Anzahlungen bei Nichterbringung der Leistung unkompliziert zurückzufordern.
- Rechte bei Ticketausfall kennen: Werden wesentliche Reiseunterlagen wie Flug- oder Stadiontickets bis zum Abreisetag trotz Nachfrage nicht übermittelt, können Verbraucher sofort den Rücktritt erklären und den vollen Reisepreis zurückverlangen.
Aktualisiert am
06.07.2026