Selbstbestimmtes Leben
Eingliederungshilfe: Bekommst du Geld für deinen Urlaub?
Urlaub gehört für viele Menschen selbstverständlich zum Alltag. Auch Menschen mit schweren Behinderungen sollen reisen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Oft entstehen dabei allerdings erhebliche Zusatzkosten, etwa für Assistenzkräfte oder barrierefreie Transporte.
Wann diese Kosten von der Eingliederungshilfe übernommen werden müssen, beschäftigt zunehmend die Gerichte. Werden diese Mehrkosten vom Sozialstaat übernommen?
Soziale Teilhabe umfasst auch die Freizeit
Grundsätzlich gilt: Menschen mit Behinderungen sollen so leben können wie Menschen ohne Behinderung. Dazu gehört auch das Recht auf Erholung und Urlaub. Die Eingliederungshilfe übernimmt daher nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die Kosten, die nur deshalb entstehen, weil eine Behinderung vorliegt – etwa für eine Begleitperson. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert, dient dies der Inklusion und der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Der konkrete Fall: 50.000 Euro für drei Wochen Japan
In dem Fall klagte ein Student, der aufgrund einer Muskelerkrankung auf den Rollstuhl und 24-Stunden-Assistenz angewiesen ist. Er wollte eine 24-tägige Rundreise durch Japan antreten. Da er drei Assistenten benötigte, beliefen sich die veranschlagten Mehrkosten auf über 50.000 Euro. Der zuständige Sozialleistungsträger weigerte sich jedoch zu zahlen.
Das Urteil: Maßstab ist der Durchschnittsbürger
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg gab am 29. Januar 2026 (Az. L 2 SO 4027/25 ER-B) der Behörde recht. Die Richter argumentierten, dass die Eingliederungshilfe kein „Rundum-sorglos-Paket“ für exklusive Wünsche sei. Maßgeblich ist ein Vergleich mit dem Urlaubsverhalten nicht behinderter Personen:
- Ein durchschnittlicher Haupturlaub dauert laut Statistik etwa 13 Tage und kostet rund 1.500 Euro.
- Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung unternimmt kostenintensive Fernreisen.
- Die geplanten Eigenkosten des Studenten von 4.000 Euro lagen bereits weit über dem Schnitt.
Das Gericht betonte, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit eingeschränkt wird. Eine 50.000-Euro-Subvention für eine einzige Reise sei der Allgemeinheit nicht zuzumuten.
Checkliste: Wann übernimmt das Amt Urlaubsmehrkosten?
Wenn Sie Unterstützung für eine Reise beantragen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Behinderungsbedingung: Es werden nur Kosten übernommen, die zusätzlich durch die Behinderung entstehen (z. B. Reisekosten der Assistenz), nicht die Kosten für Ihre eigene Verpflegung oder Unterkunft.
- Angemessenheit des Ziels: Das Reiseziel sollte dem entsprechen, was auch Durchschnittsverdiener wählen (z. B. innerhalb Europas).
- Dauer der Reise: Üblich sind Zeiträume von ein bis zwei Wochen.
- Individueller Bedarf: Die Notwendigkeit der Begleitperson muss medizinisch oder pädagogisch belegt sein.
- Rechtzeitiger Antrag: Der Antrag sollte Monate vor Reiseantritt gestellt werden, idealerweise als Teil eines „Persönlichen Budgets“.
Das Urteil macht deutlich: Wer eine Fernreise plant, die den üblichen Rahmen sprengt, muss die damit verbundenen Mehrkosten im Zweifel selbst tragen. Die soziale Teilhabe sichert den Standard, aber nicht den Luxus oder außergewöhnliche Fernreiseträume ab.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
Aktualisiert am
29.06.2026