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Mehrarbeit

Dürfen Azubis Überstunden machen?

Azubis sollen einen Beruf erlernen –und nicht als günstige Aushilfskräfte dienen. © Quelle: saxlerb/fotolia.com

Über diese Frage gibt es zwischen Meistern und Lehrlingen häufig Diskus­sionen: Wie lange darf ein Auszubil­dender am Tag arbeiten? Wir haben die Rechtslage für Azubis zusammen­gefasst.

Wer im Beruf weiter­kommen will, muss ranklotzen. Das gilt besonders für Auszubildende. Für eine positive Beurtei­lungen und die Chance auf eine Übernahme nach der Ausbildung gilt es viele Menschen zu überzeugen: den Meister, den Chef, die anderen Kollegen.

Viele Azubis arbeiten deshalb freiwillig länger, als sie eigentlich müssten. Denn nichts kommt beim Ausbilder schlechter an, als ein Lehrling, der an einem stressigen Arbeitstag pünktlich nach Hause geht, während die Kollegen noch schuften.

Trotzdem müssen Azubis es nicht hinnehmen, wenn Überstunden zur Regel werden. Denn der Zweck eines Ausbil­dungs­ver­hält­nisses ist das Erlernen des jeweiligen Berufs. Azubis dürfen deshalb nur insoweit eingebunden werden, wie es für ihre Ausbildung notwendig ist – und nicht als günstige Aushilfs­kräfte.

Für Überstunden gibt es zudem klare gesetzliche Vorschriften. Während für volljährige Auszubildende die gleichen Regelungen gelten wie für anderen Arbeit­nehmer, genießen Azubis unter 18 Jahren einen besonderen gesetz­lichen Schutz.

So viele Überstunden dürfen Azubis über 18 machen

Arbeit­nehmer dürfen laut Gesetz von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche sind bis zu acht Überstunden also durchaus zulässig. Das gilt auch für volljährige Azubis.

Das Arbeits­zeit­gesetz lässt auch eine Ausweitung auf bis zu 10 Stunden Arbeit pro Tag zu. Diese zusätzliche Arbeitszeit muss allerdings innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden – und zwar durch Freizeit, nicht durch eine Vergütung. Nur wenn über einen Tarifvertrag andere Ausgleichs­zeiträume vereinbart sind, darf von dieser Regelung abgewichen werden.

Wie lange Azubis unter 18 arbeiten dürfen

Bei Azubis unter 18 Jahren gilt das Jugend­ar­beits­schutz­gesetz: Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. An einzelnen Tagen dürfen minder­jährige Azubis auch bis zu einer halben Stunde länger arbeiten – allerdings nur, wenn an anderen Werktagen der Woche die Arbeitszeit entsprechend verkürzt wird.

Wenn ein Azubi laut Tarifvertrag beispielsweise nur 35 Stunden pro Woche arbeiten muss, darf er nach Feierabend auch mal mehr als eine halbe Stunde dranhängen – unter der Bedingung, dass damit die Höchst­ar­beitszeit von 8,5 Stunden pro Tag und von 40 Stunden pro Woche nicht überschritten wird.

Was tun, wenn der Arbeitgeber zu viele Überstunden verlangt?

Fordert ein Arbeitgeber zu viele Überstunden vom Auszubil­denden, sollte dieser zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und auf die gesetz­lichen Vorgaben hinweisen. Dabei kann auch der Betriebsrat weiter­helfen. Wenn der Konflikt zu eskalieren droht oder der Ausbilder mit einer Kündigung des Ausbil­dungs­vertrags droht, empfiehlt es sich, mit einen Rechts­anwalt zu sprechen. Hier finden Sie eine Fachan­wältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
30.08.2018
Autor
pst
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Ausbildung Berufswahl

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