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Prüfungen an Universitäten

Podcast: Exmatrikulation durch KI-Nutzung: Ehrlich währt am längsten!

Wer bei einer Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz zur inhaltlichen Erstellung oder fachlichen Überarbeitung nutzt und dies nicht offenlegt, riskiert das Nichtbestehen der Prüfung.

Person am Laptop nutzt KI für Hausarbeit. Das kann zur Exmatrikulation führen.

Das Verwaltungsgericht Kassel (AZ: 7 K 2515/25.KS) hat entschieden, dass bereits ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Eigenständigkeit einer Prüfungsleistung infrage stellen kann. Das kann zur Exmatrikulation führen.

In dem Fall studierte der spätere Kläger im Masterstudiengang Öffentliches Management. Im Modul Verwaltungsrecht hatte er eine Hausarbeit eingereicht und dabei erklärt, die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben.

Bei der Korrektur fielen jedoch Unstimmigkeiten auf. Neben logischen Brüchen und auffälligen Strukturproblemen enthielt die Arbeit auch Fußnoten mit nicht existierenden Gerichtsentscheidungen. Im weiteren Verlauf räumte der Student ein, eine KI-Anwendung zur Prüfung und Überarbeitung seiner Texte genutzt und Vorschläge weitgehend übernommen zu haben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert das Urteil im Podcast von anwaltauskunft.de und fordert eine Debatte über Regeln, wie KI an Schulen und Hochschulen eingesetzt werden kann.

Autor red

Aktualisiert am

09.09.2026

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