-
Fachanwalt
Fachanwältinnen und Fachanwälte verfügen über Spezialkenntnisse und Erfahrungen auf ihrem Rechtsgebiet und haben das ihrer Rechtsanwaltskammer nachgewiesen. Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung dürfen sie als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen. Fachanwalttitel gibt es für folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Ein Rechtsanwalt darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen.
-
Fahrerlaubnisrecht
Eine Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf einer öffentlichen Straße. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen, die beim Führen von KFZ mitzuführen ist. Das Fahrerlaubnisrecht wird im Wesentlichen durch die 2. EG-Führerscheinrichtlinie bestimmt. Sie enthält insbesondere die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine auch bei Wohnsitzverlegung ins EU-Ausland, das internationale System von Fahrerlaubnisklassen mit den Klassen A bis E und der Möglichkeit von Unterklassen, detaillierte Mindestanforderungen an die Tauglichkeit der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber sowie an die Fahrerlaubnisprüfung.
-
Familienrecht
Fasst alle staatlichen Rechtsnormen zusammen, welche die rechtlichen Beziehungen von Familienmitgliedern zueinander und zu Dritten regeln. Dazu gehören z. B. Regelungen zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
-
Familienrechtliche Mediation
Bezeichnet die Streitschlichtung in Ehe- und Familiensachen, um eine Einigung oder einen Vergleich bei Ehestreitigkeiten zu erzielen. Die Schlichtung wird von einem Familienmediator begleitet.
-
Finanzdienstleistung
Alle Dienstleistungen, die Finanzprodukte und Kapitalanlagen betreffen.
-
Fischereirecht
Ist die Befugnis, in einem Binnengewässer Fische, Krebse und andere nutzbare Wassertiere zu hegen und sich anzueignen. Es ist ein privates absolutes Recht, das grundsätzlich dem Eigentümer des Gewässers zusteht, aber auch auf andere Personen übertragen oder verpachtet werden kann. Umfang und Ausübung des Fischereirechts sind landesrechtlich geregelt.
-
Franchiserecht
Ein Franchisevertrag beinhaltet wesentliche Elemente der Pacht. Mit ihm wird einem Franchisenehmer die Lizenz erteilt, gegen Entgelt Namen, Marken, Schutzrechte, technische Ausstattung, Vorteile beim Großeinkauf und beim Vertrieb zu nutzen. Außerdem hat der Franchisegeber regelmäßig seine Erfahrung zur Verfügung zu stellen und das Franchisesystem zeitgerecht weiter zu entwickeln Der Franchisenehmer bleibt dabei selbstständig.
-
Freie Berufe
Dienstleistungsberufe, die eine höhere Ausbildung erfordern und durch Eigenverantwortlichkeit und fachliche Unabhängigkeit geprägt sind (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Schriftsteller und Ärzte).
-
Freiheitsstrafe
Nach dem Strafgesetzbuch die einzige Strafe, welche die Freiheit entzieht. Sie kann lebenslänglich oder zeitig sein, d. h. zwischen einem Monat und 15 Jahren betragen.
-
Frist
Ist ein abgegrenzter bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, nach dessen Ablauf beispielsweise Zahlungen fällig sind, Ansprüche verjähren oder verfallen. Fristen werden nach vollen Tagen berechnet.
