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Kinderreisepass

Ausweispflicht für Kinder & Babys bei Auslandsreisen

Früher war es einfach: Kleinkinder und Babys reisten „auf Kosten“ der Ausweise ihrer Eltern ins Ausland. Inzwischen aber besteht eine Ausweispflicht auch für die Kleinsten. Wer davon betroffen ist und in welchen Fällen: Alles zu Kinderausweisen auf Auslandsreisen in die EU, nach Übersee –und was für Deutschland selbst gilt.

Ausweispflicht für Kinder Symbolbild. Zwei kleine Kinder stehen an einem Flughafen. Sie halten sich an den Händen und das Kind auf der rechten Seite hat in der rechten Hand einen roten Rollkoffer.
Ohne den Reisepass können auch die Kleinsten meistens nicht ins Flugzeug steigen, um ins Ausland zu fliegen. Quelle: tanyakotenko9/fotolia.com

Jedes Jahr einen neuen Kinderreisepass beantragen oder das Dokument verlängern – das ist seit Januar 2024 Geschichte. Zwar benötigen Kinder auf Reisen nach wie vor gültige Ausweisdokument, doch einen extra Kinderreisepass gibt es nun nicht mehr. Eine Ausweispflicht für Kinder besteht auf Reisen jedoch trotzdem.

Kinderreisepass vs. Reisepass

Statt zwischen Kinderreisepass und dem Reisepass für Erwachsene zu unterscheiden, ist nun für alle Deutschen der mehrjährige Reisepass erhältlich.

Wichtig zu wissen: Die Passpflicht gilt für jedes Kind, egal ob Säugling oder 15 Jahre alt. Zudem braucht es ein biometrisches Foto des Kindes. Mitunter eine Herausforderung für die Eltern, denn auf diesen Bildern sollen die Kinder mit einem „neutralen Gesichtsausdruck“ zu sehen sein. Wichtig ist außerdem, dass das Kind eindeutig identifizierbar sein muss. Babys und Kleinkinder verändert sich jedoch innerhalb weniger Monate stark. Das kann den Pass unter Umständen ungültig machen.

Welchen Ausweis oder Pass kann ich für mein Kind beantragen?

  • Personalausweis: Innerhalb der EU reicht in der Regel der Personalausweis. Auch bei Reisen nach Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis. Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre lang gültig. Jeder Mensch ab 16 Jahren muss laut Gesetz diesen Ausweis besitzen. Auf Wunsch der Eltern kann dies aber auch schon früher geschehen.
  • Reisepass: Wer dagegen ins nicht-EU-Ausland reisen möchte, benötigt dafür einen Reisepass. Das gilt auch für Kinder! Der Reisepass ist nichts anderes als jener, den auch Erwachse nutzen. Bis zum 24. Lebensjahr ist er sechs Jahre gültig, anschließend zehn.

Warum gibt es den Kinderreisepass nicht mehr?

Den einjährigen Kinderreisepass konnte man bis zum 31. Dezember 2023 beantragen. Der Kinderreisepass wurde jedoch innerhalb und außerhalb der EU nicht von allen Ländern akzeptiert.

Ausweispflicht für Kinder, Visum, Impfungen? Was ist vor Reisen noch zu beachten?

Eltern sollten sich vorsichtshalber im Vorfeld über die Passbestimmungen im entsprechenden Reiseland informieren. Manche Länder fordern zum Beispiel, dass der Pass bei Einreise noch eine gewisse Gültigkeitsdauer ausweisen muss. Zusätzlich muss unter Umständen eine digitale Reisegenehmigung eingeholt werden, siehe ESTA für die USA oder ETA für Großbritannien.

Einverständniserklärung, wenn Kinder oder Babys ohne Eltern reisen

Nicht selten machen kleine Kinder Urlaub mit ihren Großeltern, etwa an der niederländischen Nordsee. In diesem Fall reichen weder der Personalausweis noch der Reisepass aus. Eltern sollten unbedingt eine Einverständniserklärung beziehungsweise Vollmacht beilegen. Wenn die Mutter und der Vater erziehungsberechtigt sind, müssen auch beide die Erklärung unterschreiben.

Haben auch Sie ein Rechtsproblem? In unserer Anwaltssuche finden Sie kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Der Artikel wurde am 7. Juni 2018 veröffentlicht.

Autor DAV

Aktualisiert am

30.04.2026

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