Anwalt/Anwältin gesucht?
Recht. Einfach. Finden.
Ihr Suchergebnis
Wenn der Chef zu viel überweist …
Es gibt solche Fälle: Der Chef überweist zu viel Lohn oder Gehalt. Klingt toll. Aber darf mann das Geld auch behalten? Grundsätzlich gilt in einem solchen Fall: Der Arbeitnehmer hat mehr erhalten als ihm zusteht, also müsste er das Geld theoretisch zurückerstatten. Allerdings: Keine Regel ohne Ausnahme. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Kein Internet – kein Schadensersatz?
Ein Ausfall der privaten Internetverbindung zu Hause ist mehr als ärgerlich. Die Mails checken, online einen Film ausleihen, in sozialen Netzwerken mit den Freunden plaudern – all das ist ohne funktionierenden Netzanschluss nicht mehr möglich. Oder: Die Handyverbindung ist gekappt – bei einem Anbieter häufen sich die Störungen. Man ist nicht mehr erreichbar oder die Daten tröpfeln nur noch so durchs Netz.
Welche Folgen hat der Brexit für Urlauber in Großbritannien?
Nach dem Brexit-Votum wird viel spekuliert: Wie geht es weiter bei den Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU? Fest steht: Es kann sich für Urlauber vieles ändern. Denn wenn andere Gesetze gelten, kann man sich beispielsweise nicht darauf verlassen, dass verspätete Flieger nach dem gleichen Prinzip für Verbraucher entschädigt werden müssen wie dies innerhalb der EU ist.
Gastro-Bewertungen: Was dürfen Kritiker schreiben?
Die Bewertung durch andere Nutzer ist für Hotels und Restaurant Segen und Fluch zugleich. Nutzer dürfen und sollen auch bewerten, denn es gilt die Meinungsfreiheit. „Aber wer falsche Tatsachen behauptet, geht ein hohes rechtliches Risiko ein“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Chef darf schauen, wo seine Mitarbeiter im Netz surfen
Der Arbeitgeber darf sich den Browser des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies geschieht, um einen Missbrauch festzustellen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Januar 2016.
Einbindung von Facebooks Gefällt mir-Button auf Webseite verboten
Auf vielen Webseiten findet sich ein Facebook-Plugin, worüber Userinnen und User direkt die Fanpage liken können. Das verstößt aber gegen deutsches Datenschutzrecht, wie ein Gericht nun entschieden hat. Seitenbetreiber, die ein solches Plugin nutzen, sollten dieses nun von der Webseite entfernen, informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
Darf der Vermieter das Zusammenziehen von Paaren verhindern?
Entscheidet sich ein Paar zusammenzuziehen, bietet es sich manchmal an, dass der Freund in die Wohnung der Freundin zieht oder umgekehrt. Denn: Bei zwei Verliebten in zwei Wohnungen fallen kurz oder lang entscheidet man sich gegen die doppelte Miete.