Erbschaft
Testament verschwunden: Ist es trotzdem gültig?
Um seine gewillkürte Erbenstellung nachzuweisen, muss man dem Nachlassgericht das Testament des Erblassers im Original vorlegen. Aber was passiert, wenn das originale Testament verschwunden und nicht auffindbar ist: Gibt es dennoch Möglichkeiten, den Inhalt des Testaments und somit die eigene Erbenstellung nachzuweisen? Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.