Podcast: Welche Nebenkosten muss der Mieter übernehmen?

Grundsätzlich muss ein Mieter im Rahmen der Nebenkos­ten­ab­rechnung nur die Kosten tragen, die er tatsächlich verbraucht hat. Kommt es zu einem Mehrver­brauch, zum Beispiel, weil der Vermieter im Haus umbaut und damit mehr Allgemeinstrom zu seinen eignen Zwecken nutzt oder nach einem Rohrbruch in der Wohnung des Mieters Trocknungsgeräte aufgestellt werden, so muss der Mieter diese zusätzlichen Kosten nicht übernehmen.

Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft mit den Einzel­heiten.

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