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Echt Recht?

Lärmbe­läs­tigung? Waschma­schi­nen­nutzung durch Mieter

Mietrechts: Waschmaschine und Mittagsruhe – was ist erlaubt?
© Quelle: DAV

Ein häufiger Grund für Nachbar­schafts­streit: Wann darf man in einer Mietwohnung seine Waschma­schine oder den Wäsche­trockner nutzen? Diese Frage stellte uns auch Leserin Marika H. Swen Walentowski kennt die Antwort und liefert sie im Rahmen unserer Serie „Echt Recht?".

Liebe Marika H.,

offenbar haben Sie Ausein­an­der­set­zungen mit Ihren Nachbarn oder dem Vermieter, was die Nutzung Ihrer Waschma­schine angeht. Und damit sind Sie nicht alleine. Immer wieder kommt es zu Streitig­keiten bei diesem Thema, immer wieder haben sogar Gerichte mit Waschma­schinen zu tun. Vorweg dazu etwas Grundsätz­liches: Mieter haben ein Recht darauf, eine Waschma­schine in ihren eigenen vier Wänden zu nutzen.

Und das selbst dann, wenn ein gemeinsamer Waschraum existiert und im Mietvertrag festgelegt ist, dass die Mieter diesen zu nutzen haben. Das entschied beispielsweise das Amtsgericht Köln im Jahr 2001 (AZ: 207 C 221/00). Der Begründung der Entscheidung zufolge gehöre das Aufstellen einer Waschma­schine „grundsätzlich zum zulässigen Mietge­brauch und könne nicht per Mietvertrag verboten werden“. Hierbei würde es sich um eine unange­messene Benach­tei­ligung handeln.

Ähnlich entschied das Landgericht Freiburg im Dezember 2013 (AZ: 9 S 60/13). Waschma­schinen gehörten „ohne Weiteres zum vertrags­gemäßen Gebrauch der Mietsache“. Demnach müssten Nachbarn die entste­henden Geräusche durch die Nutzung ertragen.

Zu diesen Uhrzeiten dürfen Mieter Waschma­schine und Wäsche­trockner nutzen

Sie haben aber konkret nach der Nutzungszeit gefragt. Für Waschma­schinen und Trockner, die Lärm verursachen, gelten keine anderen Regeln als für sonstigen Lärmquellen in der Wohnung auch. In Deutschland gibt es Ruhezeiten, die einzuhalten sind.

Diese sind jedoch nicht einheitlich geregelt, in Bundes­länder und Gemeinden können unterschiedliche Zeiten gelten. In aller Regel beginnt die Nachtruhe aber um 22 Uhr und endet zwischen 6 und 8 Uhr – an Werktagen, zu denen auch der Samstag zählt. Und auch mittags sollte auf das Wäsche­waschen verzichtet werden. Die Mittagsruhe ist meistens auf den Zeitraum zwischen 13 und 15 Uhr festgelegt.

Wichtig: Die jeweilige Hausordnung beachten

Neben den gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten kann auch die jeweilige Hausord­nungen Bestim­mungen zu den Ruhezeiten enthalten. Diese sollten die Mieter ebenfalls kennen – und einhalten -, um Streit zu vermeiden.

Theoretisch dürfen Mieter aber auch außerhalb der Ruhezeiten waschen. Das ist dann der Fall, wenn die Geräusche „ortsüblich“, also nicht übermäßig laut, und „unvermeidbar“ sind, wie es im Rechts­deutsch heißt.

Bei Berufs­tätigen, die viel arbeiten, kann dann eine Wäsche schon mal nach 22 Uhr durch die Trommel rotieren, das müssen die Nachbarn auch mal aushalten. Dennoch sollten Mieter grundsätzlich versuchen, dass so etwas nur in Ausnah­me­fällen vorkommt.

Darf man sonntags waschen?

Sonntag ist Ruhetag. Die sogenannte Sonntagsruhe ist sogar verfas­sungs­rechtlich geschützt. Artikel 140 des Grundge­setzes nimmt Bezug auf Bestim­mungen der Weimarer Verfassung von 1919. Hier heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Doch bedeutet das im Umkehr­schluss kein generelles Waschverbot. So entschied das Oberlan­des­gericht Köln, dass das sogenannte „maschinelle Wäsche­waschen“ auch am Sonntag erlaubt sei. Eine Einschränkung machten die Richter allerdings: Die Geräusche müssten sich im üblichen Rahmen halten, bei modernen Maschinen sollte dies also kein Problem sein (Beschluss vom 17. November 2000; AZ: 16 Wx 165/00).

Liebe Marika H., ich hoffe, Ihnen weiter­ge­holfen zu haben. Und trotz dieser rechtlichen Vorgaben gilt natürlich: Wenn sich Nachbarn gestört fühlen, sollte man versuchen, eine einver­nehmliche Lösung zu finden, sodass nicht nur die Wäsche gut riecht, sondern sich auch die Hausbe­wohner wieder gut riechen können.

Mit besten Grüßen,

Ihr Swen Walentowski

Datum
Aktualisiert am
14.05.2018
Autor
Swen Walentowski
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Themen
Lärm Miete Nachbar(n) Ruhestörung

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