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GmbH oder GbR?

Firmen­gründung: Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Die Wahl der Rechtsform ist wichtig. © Canva

Die Existenz­gründung ist ein großer Schritt in berufliche Unabhän­gigkeit. Damit dem Unterneh­mertum angemessen begegnet werden kann, sind Entschei­dungen über das „wie“ von grundle­gender Bedeutung. Darunter stellen sich neben der angestrebten Zielgruppe für Produkte oder Dienst­leis­tungen insbesondere formale Fragen zur Haftung, Steuern oder beteiligten Gesell­schaftern. Je nach Ausrichtung des Unternehmens sind dafür unterschiedliche Rechts­formen möglich, die im Folgenden übersichtlich erklärt werden.


Was bedeutet „Rechtsform“ im Zusammenhang mit einem Unternehmen?

Die Rechtsform eines Unternehmens bezieht sich auf die rechtliche Struktur, die selbiges definiert und regelt. Die Form bestimmt, wie das Unternehmen organisiert ist, wer die Verant­wortung trägt, wer Eigentümerin oder Eigentümer ist und wie es besteuert wird. Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen in Deutschland frei, die Rechtsform zu wählen, die am besten zu den Bedürf­nissen und Zielen passt. Die können verschieden sein, wie z.B. den Wunsch nach einer klaren Trennung zwischen Eigentum und Management, eine begrenzte Haftung oder die Möglichkeit, Kapital durch den Verkauf von Anteilen zu beschaffen.

(Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Alle Infos zum Gewerbe­schein lesen Sie hier.)

Welche Rechts­formen gibt es?

Die gängigsten Rechts­formen für Unternehmen in Deutschland sind:

  • Einzelunternehmen: Diese Rechtsform ist die einfachste und am häufigsten vorkommende Unternehmensform in Deutschland. Ein Einzelunternehmen ist ein Geschäftsmodell, bei dem eine Person alleine ein Unternehmen gründet und leitet. Das bedeutet, dass die Person die volle Verantwortung übernimmt und auch alle Gewinne oder Verluste (Schulden) selbst trägt. Es gibt keine Partner oder andere Gesellschafter, die an dem Unternehmen beteiligt sind.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Eine GmbH ist eine Gesellschaft, bei der das Haftungsrisiko der Gesellschafter auf ihre Kapitalbeteiligung beschränkt ist, die insgesamt mindestens 25.000 Euro betragen muss. Eine GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die es ihr erlaubt, Verträge (wie z. B. Arbeitsverträge) abzuschließen oder Eigentum zu erwerben. Die Gesellschafter sind als solche nicht in der Geschäftsführung tätig, sondern bestellen einen oder mehrere Geschäftsführer, die das Unternehmen leiten. „Die GmbH ist eine sehr beliebte Rechtsform für kleinere und mittlere Unternehmen, weil Gesellschafter zugleich auch als Geschäftsführer tätig sein können“, erklärt Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV).

  • UG (Unternehmergesellschaft): Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Form der GmbH und ermöglicht es, ein Unternehmen mit einem geringeren Stammkapital zu gründen. Die UG ist somit insbesondere für Gründer interessant. Eine haftungsbeschränkte UG hat im Vergleich zur GmbH einige Besonderheiten. So ist für die Gründung ein geringeres Stammkapital erforderlich, nämlich mindestens 1 Euro. Allerdings muss ein Teil des Gewinns in die Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital die gesetzliche Mindesthöhe von 25.000 Euro erreicht hat.

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Dies ist eine Rechtsform für eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird. Es handelt sich dabei um eine einfache und flexible Rechtsform, die sich besonders für kleinere Unternehmen und Selbstständige eignet. Bei der GbR haften alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft. Das bedeutet, dass das private Vermögen der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz der GbR zur Begleichung der Verbindlichkeiten herangezogen werden kann. Zudem kann es aufgrund der Mitbestimmung aller Gesellschafter zu Konflikten und Verzögerungen bei Entscheidungsfindungen kommen. „Umso mehr Sorgfalt ist bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags erforderlich“, erklärt Rechtsanwältin Fuhrmann.

  • AG (Aktiengesellschaft): Eine AG ist eine Gesellschaft, bei der das Kapital in Form von Aktien gehalten wird, die öffentlich gehandelt werden können. Diese Rechtsform ist insbesondere für größere Unternehmen geeignet.

  • KG (Kommanditgesellschaft): Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: dem Komplementär und dem Kommanditisten. Der Komplementär ist ein Vollhafter, der für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt haftet, während der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet. Der Komplementär ist für die Geschäftsführung und Vertretung der KG verantwortlich und hat somit eine aktive Rolle im Unternehmen. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG. Der Kommanditist ist hingegen ein Teilhaber, der lediglich Kapital zur Verfügung stellt und keine aktive Rolle in der Geschäftsführung hat. Die Gründung erfordert einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Handelsregister. Die KG ist besonders geeignet für Geschäftsbereiche, in denen ein hohes Risiko besteht und eine beschränkte Haftung notwendig ist, aber dennoch Kapital von Investoren benötigt wird. Diese Rechtsform eignet sich insbesondere für Familienunternehmen.

Eine vollständige Liste der Rechts­formen finden Sie unter diesem Link, bereit­ge­stellt vom Bundes­mi­nis­terium für Wirtschaft und Energie.

Wie entscheide ich, welche Rechtsform mein Unternehmen haben sollte?

Am besten stellen sich Unterneh­mens­grün­de­rinnen und Unterneh­mens­gründer vorab folgende Fragen:

  1. Wie groß soll das Unternehmen sein?
    Wenn Sie ein kleines Unternehmen mit nur wenigen Gesellschaftern gründen möchten, könnte eine Einzelunternehmung, eine GbR oder eine UG passen. Wenn Sie hingegen ein größeres Unternehmen mit vielen Gesellschaftern gründen möchten, könnte eine AG oder eine GmbH passen.
  2. Wie hoch ist das Unternehmensrisiko?

Wenn Ihr Unternehmen mit einem hohen Risiko verbunden ist, sollten Sie eine Rechtsform wählen, die eine Haftungs­be­schränkung ermöglicht, wie z.B. eine GmbH oder eine AG. Wenn Sie hingegen das Risiko lieber persönlich tragen möchten, könnte eine Einzel­un­ter­nehmung oder eine GbR passen.

  1. Welche Gründungskosten fallen an?
    Die Gründungskosten variieren je nach Rechtsform. Eine Einzelunternehmung oder eine GbR erfordert in der Regel weniger Kapital als eine GmbH oder eine AG.
  2. Welche steuerlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden?
    Die steuerliche Behandlung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine GmbH oder eine AG kann z.B. von einer niedrigeren Körperschaftssteuer profitieren.
  3. Wie wichtig ist die Mitsprache der Gesellschafter?
    Möchten Sie Ihre Geschäfte alleine führen, könnte eine Einzelunternehmung passen.

Wenn Sie hingegen die Meinungen und Ideen von anderen Gesell­schaftern schätzen, könnte eine GbR oder eine GmbH die bessere Form sein.

Die gewählte Rechtsform ist nicht endgültig, sondern kann im Laufe der Unterneh­mens­aus­richtung geändert werden.

Wahl der Rechtsform: Anwältinnen und Anwälte helfen

Der Weg in die berufliche Unabhän­gigkeit kann mit einigen Hürden verbunden sein. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, sich anwaltliche Beratung zur Wahl der Unternehmens-Rechtsform einzuholen. Profes­sionelle Hilfe führt letztendlich dazu, dass Ihnen keine Nachteile bei der Führung des Unternehmens entstehen und Sie sich bestmöglich auf die Dienst­leistung Ihrer Arbeit fokussieren können. Expertinnen und Experten zum Thema Gesell­schaftsrecht in Ihrer Nähe, zu finden unter anwalt­auskunft.de/anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
02.05.2023
Autor
red/dav
Bewertungen
318

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