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Schmutzige Diesel

Diesel-Fahrverbot vor Gericht: Welche Ansprüche haben Besitzer?

Diesel-Fahrverbot: Diesel vor Gericht
© Riko Best/fotolia.de

Viele Deutsche Städte müssen Diesel-Fahrverbote einführen. Haben Besitzer nun Anspruch auf Schadens­ersatz? anwalt­auskunft.de erklärt die Rechtslage.

Die Luft in vielen deutschen Städten ist zu schmutzig. Das liegt unter anderem an Diesel­fahr­zeugen, die die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide oft weit überschreiten. Mit Fahrverboten müssen einzelne Kommunen der Luftver­schmutzung nun beikommen. Die Verbote sollen in bestimmten innerstäd­tischen Zonen und für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 gelten.

Schmutziger Diesel: Kein Anspruch auf Schadens­ersatz

Gericht: Schadens­ersatz und Kaufpreis zurück für schmutzige Diesel

Wer ein manipu­liertes Diesel­fahrzeug gekauft hat, kann womöglich doch Schadens­ersatz erhalten und den Kaufpreis zurück­gezahlt bekommen – auch wenn er das Auto gar nicht mehr hat. Das geht aus einem Urteil des Landge­richts (LG) Krefeld vom 13. Februar 2019 hervor (AZ: 2 O 313/17). Der Legal-Tech-Dienst­leister MyRight hatte gegen den Konzern geklagt. In dem Fall hatte ein Mann einen Diesel mit Abschalt­ein­richtung fast zehn Jahre lang gefahren und dann verkauft. Der Konzern muss dem Käufer nun Schadens­ersatz und die Differenz aus dem Anschaffungs- und Verkaufspreis zahlen. VW hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Für die Fahrer solcher Fahrzeuge sind Fahrverbote ärgerlich. Viele haben ihre Autos erst vor wenigen Jahren gekauft – ohne zu wissen, dass sie viel zu viele Schadstoffe ausstoßen. Die schlechte Nachricht: Anspruch auf Schadens­ersatz haben Besitzer von Diesel­fahr­zeugen nicht. „Zivilrechtlich ist da nichts zu machen“, sagt Rechts­anwalt Michael Möhring, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Beim Kauf des Autos habe der Käufer bekommen, was vertraglich vereinbart war: Ein Auto mit einer bestimmten Abgasnorm. Es wurde nach der damals geltenden Rechtslage zugelassen. „Auch wenn es sehr ärgerlich ist: Dass sich Gesetze ändern können, ist ein allgemeines Lebens­risiko“, sagt der Anwalt aus Osnabrück.

Anlieger frei in Verbotszonen

Wer in den Fahrver­botszonen wohne oder arbeite, müsse sich aber keine Sorgen machen. „Trotz des Fahrverbots wird gelten: Anlieger frei“, sagt Rechts­anwalt Möhring. Das sei rechtlich gar nicht anders möglich. In Hamburg gibt es bereits Fahrverbote. Auch hier dürfen Anlieger in den Verbotszonen weiterhin mit ihren Dieselautos fahren.

Im Februar hatte das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschieden, dass bestimmte Kommunen Fahrverbote für ältere Diesel-Modelle einführen dürfen. Es betrifft Städte, deren Luft zu stark mit Stickoxiden belastet ist. Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Landes­re­gie­rungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg geklagt. Sie forderte, die Luftrein­hal­tepläne der jeweiligen Hauptstädte so zu verschärfen, dass die Stickoxid­grenzwerte eingehalten werden – und Fahrverbote einzuführen. Das Gericht gab der DUH Recht. Sie hat insgesamt gegen 16 Kommunen geklagt. Viele Urteile stehen noch aus.

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Datum
Aktualisiert am
15.02.2019
Autor
vhe
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910
Themen
Auto Straßen­verkehr

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