Die Luft in vielen deutschen Städten ist zu schmutzig. Das liegt unter anderem an Dieselfahrzeugen, die die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide oft weit überschreiten. Mit Fahrverboten müssen einzelne Kommunen der Luftverschmutzung nun beikommen. Die Verbote sollen in bestimmten innerstädtischen Zonen und für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 gelten.
Schmutziger Diesel: Kein Anspruch auf Schadensersatz
Gericht: Schadensersatz und Kaufpreis zurück für schmutzige Diesel
Wer ein manipuliertes Dieselfahrzeug gekauft hat, kann womöglich doch Schadensersatz erhalten und den Kaufpreis zurückgezahlt bekommen – auch wenn er das Auto gar nicht mehr hat. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Krefeld vom 13. Februar 2019 hervor (AZ: 2 O 313/17). Der Legal-Tech-Dienstleister MyRight hatte gegen den Konzern geklagt. In dem Fall hatte ein Mann einen Diesel mit Abschalteinrichtung fast zehn Jahre lang gefahren und dann verkauft. Der Konzern muss dem Käufer nun Schadensersatz und die Differenz aus dem Anschaffungs- und Verkaufspreis zahlen. VW hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Für die Fahrer solcher Fahrzeuge sind Fahrverbote ärgerlich. Viele haben ihre Autos erst vor wenigen Jahren gekauft – ohne zu wissen, dass sie viel zu viele Schadstoffe ausstoßen. Die schlechte Nachricht: Anspruch auf Schadensersatz haben Besitzer von Dieselfahrzeugen nicht. „Zivilrechtlich ist da nichts zu machen“, sagt Rechtsanwalt Michael Möhring, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Beim Kauf des Autos habe der Käufer bekommen, was vertraglich vereinbart war: Ein Auto mit einer bestimmten Abgasnorm. Es wurde nach der damals geltenden Rechtslage zugelassen. „Auch wenn es sehr ärgerlich ist: Dass sich Gesetze ändern können, ist ein allgemeines Lebensrisiko“, sagt der Anwalt aus Osnabrück.
Anlieger frei in Verbotszonen
Wer in den Fahrverbotszonen wohne oder arbeite, müsse sich aber keine Sorgen machen. „Trotz des Fahrverbots wird gelten: Anlieger frei“, sagt Rechtsanwalt Möhring. Das sei rechtlich gar nicht anders möglich. In Hamburg gibt es bereits Fahrverbote. Auch hier dürfen Anlieger in den Verbotszonen weiterhin mit ihren Dieselautos fahren.
Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bestimmte Kommunen Fahrverbote für ältere Diesel-Modelle einführen dürfen. Es betrifft Städte, deren Luft zu stark mit Stickoxiden belastet ist. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg geklagt. Sie forderte, die Luftreinhaltepläne der jeweiligen Hauptstädte so zu verschärfen, dass die Stickoxidgrenzwerte eingehalten werden – und Fahrverbote einzuführen. Das Gericht gab der DUH Recht. Sie hat insgesamt gegen 16 Kommunen geklagt. Viele Urteile stehen noch aus.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 15.02.2019
- Autor
- vhe