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Geblitzt, Alkohol oder Handy am Steuer

Bußgeld im Ausland: Wann Sie zahlen müssen

Im Ausland geblitzt: Was Sie jetzt tun können

Ein Roadtrip durch Frankreich oder mit der Famili­en­kutsche an die hollän­dische Nordsee – 45 Prozent der Deutschen fahren Aral zufolge mit dem Auto in den Urlaub. Wer es im Ausland mit den Verkehrs­regeln nicht so genau nimmt, muss auch zuhause mit einem Bußgeld­be­scheid rechnen. Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de erklärt, was Sie dazu wissen müssen – und wann Sie womöglich ohne Ihr Auto aus dem Urlaub zurück­kommen.

Bußgeld aus dem Ausland: Wann, wo und wie muss ich zahlen?

Wer sich über ein Knöllchen für Falsch­parken oder ein Bußgeld für zu schnelles Fahren ärgert, sollte einmal einen Blick in andere europäische Länder werfen. Wer 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt in Deutschland maximal 35 Euro, in Frankreich hingegen ein Bußgeld von mindestens 135 Euro.

Ein Strafzettel in Italien für 20 km/h zu viel kostet mindestens 170 Euro. Autofahrer, die am Steuer telefo­nieren, müssen in Deutschland 60 Euro blechen, in Griechenland 100 Euro und in Dänemark 200 Euro.

Wann muss ich ein Bußgeld im Ausland in Deutschland zahlen?

Wer im EU-Ausland erwischt wird, wie er zu schnell fährt, falschparkt, betrunken oder telefo­nierend am Steuer sitzt, muss zahlen. In den meisten Fällen auch, wenn er zwischen­zeitlich nach Deutschland zurück­gekehrt ist.

„Ob in Deutschland vollstreckt wird, hängt von der Höhe der Geldbuße ab“, sagt Rechts­anwalt Jens Dötsch, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Die Grenze liege bei 70 Euro, das betreffe die Geldbuße plus Verfah­rens­kosten. Auch Bußgelder und Verfah­rens­kosten für mehrere kleinere Verstöße, die zusammen mindestens 70 Euro ergeben, seien vollstreckbar.

Grenze 70 Euro, in Österreich 25 Euro

Dass deutsche Autofahrer ihre Schulden im europäischen Ausland ab diesem Betrag begleichen müssen, regelt das EU-weites Abkommen zur Vollstreckung von Geldstrafen aus dem Ausland. Fast alle EU-Mitglieder haben es unterzeichnet. Griechenland gehört nicht dazu.

Es gibt eine weitere Ausnahme: „Ein Bußgeld aus Österreich kann schon ab 25 Euro vollstreckt werden, da es hier ein gesondertes Abkommen gibt“, fügt der Verkehrs­rechts­experte hinzu.

 

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Datum
Aktualisiert am
07.12.2018
Autor
ndm/red
Bewertungen
38095
Themen
Auto Bußgeld Europa Straßen­verkehr

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