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Hartz 4 und Miete: Was Empfänger wissen sollten

Hartz 4 Miete
© Quelle: Elke Van de Velde/Corbis

Jobcenter zahlen Hartz IV-Empfängern neben dem Regelsatz auch die Miete und die Heizkosten. Was sich einfach anhört, ist es aber nicht. Denn gerade die Übernahme der Miete und andere Kosten für die Wohnung sorgen im Alltag oft für Streit. Die Deutsche Anwalt­auskunft zeigt die wichtigsten Vorgaben beim Thema Hartz IV und Wohnung.

Hartz IV-Empfänger dürfen eine angemessene Wohnung zu einer angemessenen Miete bewohnen. Dabei ergibt sich die angemessene Miete aus der Wohnungsgröße und der Miethöhe. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Denn gerade die Frage, welche Miethöhen angemessen sind, wie es in § 22 des Sozial­ge­setz­buches II (SGB II) heißt, sorgt im Alltag häufig für Streit zwischen Hartz-4-Empfängern und Jobcentern.

Das liegt daran, dass oft unklar ist, wie genau sich eine angemessene Miete errechnet. Das SGB II nennt dazu keine konkreten Zahlen, bundesweit einheitliche Standards gibt es nicht, jede Gemeinde und Stadt legt ihre eigenen Miethöhen fest. „Es gibt aber nur ganz wenige Kommunen, die über schlüssige Konzepte zu den angemessenen Mieten verfügen“, erklärt der Duisburger Rechts­anwalt Dr. Wolfgang Conradis von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Das Bundes­so­zi­al­gericht hat in der Vergan­genheit nur die Konzepte von wenigen Städten akzeptiert.“

Wie groß darf die Wohnung eines Hartz-4-Empfängers sein?

Hartz-4-Empfänger dürfen nur eine Mietwohnung bewohnen, die angemessen ist. „Entscheidend für die Übernahme der Wohnkosten ist die Miethöhe, also die Brutto­kaltmiete“, sagt der Sozial­rechts­experte Dr. Wolfgang Conradis. Wenn eine Brutto­kaltmiete sehr gering ist, ist es also auch denkbar, dass ein Einzelner eine große Wohnung bewohnt.

Umzug bei zu teurer Wohnung?

Überschreitet die Miethöhe das, was einem Jobcenter als angemessen gilt, übernimmt das Amt in der Regel sechs Monate lang die Mietkosten. In dieser Zeit fordert es Hartz-4-Bezieher meist auf, die Kosten für die Miete und manchmal auch für die Heizung zu senken. Den Umzug in eine preiswertere Wohnung erzwingen die Jobcenter nicht direkt. Sie zahlen aber nach sechs Monaten nur noch die Miethöhe, die angemessen ist.

In solchen Fällen haben Hartz-4-Empfänger verschiedene Möglich­keiten: Sie können zum Beispiel, wenn möglich und vom Vermieter erlaubt, einzelne Zimmer in ihrer Wohnung unterver­mieten. Oder sie zahlen die Differenz zwischen tatsäch­licher Miete und der Miete, die das Amt übernimmt, selbst. Das wird finanziell allerdings meist nur sogenannten Aufstockern möglich sein.

Nur wenn einem Empfänger ein Umzug zum Beispiel wegen seines Alters oder Gesund­heits­zu­standes unzumutbar ist, zahlen die Ämter auf Dauer höhere Mieten.

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Datum
Aktualisiert am
03.09.2018
Autor
ime/red/dpa
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Themen
Eigentum Geld Hartz IV Miete Wohnung

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