Silvester und Böller: Wie viel Lärm ist erlaubt?
In Deutschland gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Auch an Silvester können sich Nachbarn in der Silvesternacht darauf berufen – theoretisch. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist; utopisch in einer Nacht, in der ab 24 Uhr der Krach auf den Straßen erst richtig losgeht. Der lärmende Nachbar fällt da nicht allzu sehr ins Gewicht.
Trotzdem gilt auch am 31. Dezember das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb sollte man Nachbarn zum Beispiel im Vorfeld über eine Party informieren und zu späteren Stunden den Geräuschpegel senken.
Sollten Nachbarn sich bei der Polizei oder dem Vermieter über die Ruhestörung an Silvester beschweren, stehen ihre Chancen nicht sonderlich gut, dass sie dort Gehör finden – zumindest, wenn die Feierei nicht bis in die Morgenstunden geht.
Auch im Freien gilt die Nachtruhe meist ab 22 Uhr. In eigenen Satzungen schreiben Kommunen oft eigene Ruhezeiten vor. Diese gelten grundsätzlich auch in der Silvesternacht. Geböllert und geknallt wird hier aber später, besonders intensiv zum Jahreswechsel um 24 Uhr. Die Vorgaben werden hier großzügiger gehandhabt, vergleichbar mit der Lärmbelästigung in Wohnungen.
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Haften Eltern für ihre Kinder, wenn diese Schaden mit Feuerwerkskörpern anrichten?
Eltern, deren Kinder sich an der Knallerei beteiligen, haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 832) heißt es: „Wer kraft des Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit [...] der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.“
Grundsätzlich gilt auch: Kinder unter sieben Jahren haften nie, zwischen acht und 18 Jahren muss der Einzelfall entscheiden. Sie haften immer dann, wenn sie die „nötige Einsichtigkeit“ besitzen.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 15.12.2016
- Autor
- ime