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Letzter Tag im Jahr

Rechts­fragen zu Silvester: Das sollte man wissen

Letzter Tag im Jahr: Welche Regeln gelten zum Beispiel beim Thema Lärmbelästigung? © Quelle: Rolfo/gettyimages.de

Silvester ist der letzte Tag des Jahres und damit etwas ganz besonderes. Wir haben uns einige Regeln angesehen: Was gilt zum Beispiel beim Thema Lärm an Silvester durch Böller? Und: Welche Aufsichts­pflichten haben Eltern für ihre böllernden Kinder?

Silvester und Böller: Wie viel Lärm ist erlaubt?

In Deutschland gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Auch an Silvester können sich Nachbarn in der Silves­ternacht darauf berufen – theoretisch. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist; utopisch in einer Nacht, in der ab 24 Uhr der Krach auf den Straßen erst richtig losgeht. Der lärmende Nachbar fällt da nicht allzu sehr ins Gewicht.

Trotzdem gilt auch am 31. Dezember das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb sollte man Nachbarn zum Beispiel im Vorfeld über eine Party informieren und zu späteren Stunden den Geräuschpegel senken.

Sollten Nachbarn sich bei der Polizei oder dem Vermieter über die Ruhestörung an Silvester beschweren, stehen ihre Chancen nicht sonderlich gut, dass sie dort Gehör finden – zumindest, wenn die Feierei nicht bis in die Morgen­stunden geht.

Auch im Freien gilt die Nachtruhe meist ab 22 Uhr. In eigenen Satzungen schreiben Kommunen oft eigene Ruhezeiten vor. Diese gelten grundsätzlich auch in der Silves­ternacht. Geböllert und geknallt wird hier aber später, besonders intensiv zum Jahres­wechsel um 24 Uhr. Die Vorgaben werden hier großzügiger gehandhabt, vergleichbar mit der Lärmbe­läs­tigung in Wohnungen.

Lesen Sie mehr zum Thema Lärmbe­läs­tigung an Silvester.

Haften Eltern für ihre Kinder, wenn diese Schaden mit Feuerwerks­körpern anrichten?

Eltern, deren Kinder sich an der Knallerei beteiligen, haben eine Aufsichts­pflicht gegenüber ihren Kindern. Im Bürger­lichen Gesetzbuch (§ 832) heißt es: „Wer kraft des Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minder­jäh­rigkeit [...] der Beaufsich­tigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.“

Grundsätzlich gilt auch: Kinder unter sieben Jahren haften nie, zwischen acht und 18 Jahren muss der Einzelfall entscheiden. Sie haften immer dann, wenn sie die „nötige Einsich­tigkeit“ besitzen.

Lesen Sie mehr über die Haftung für das Böllern an Silvester und versiche­rungs­rechtliche Fragen.

Hier finden Sie weitere Informa­tionen zum Thema Silvester und der Frage, ob Arbeit­nehmer einen Anspruch darauf haben, an diesem Tag frei zu bekommen. 

Datum
Aktualisiert am
15.12.2016
Autor
ime
Bewertungen
584
Themen
Arbeit­nehmer Eltern Kinder Mietstreit Silvester

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