Der siebte Tag der Woche ist für Viele eine gute Gelegenheit, sich endlich einmal um Haus und Garten zu kümmern. Zum Wäsche waschen, Staub saugen, Rasen mähen oder auch Klavier spielen hat man sonst ja kaum Zeit. Immer mehr Menschen müssen auch sonntags arbeiten. Was erlauben das Miet- und das Arbeitsrecht am Sonntag?
Sonntags Rasen mähen?
Hobbygärtner aufgepasst: Sonntags ist Rasen mähen verboten. Denn dem Mietrecht zufolge gelten an Sonn- und Feiertagen Ruhezeiten. Wer trotzdem mit motorbetriebenen Rasenmähern im Garten zugange ist, riskiert Sanktionen vonseiten des Vermieters – und Ärger mit den Nachbarn.
Sonntags Wäsche waschen?
Waschmaschinen können ganz schön laut werden: In Mietshäusern führt das immer wieder zu Konflikten. Genau wie bei allen anderen Lärmquellen müssen Mieter hier die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten. Bewegen sich die Geräusche im üblichen Rahmen, ist es in der Regel aber kein Problem, sonntags Wäsche zu waschen.
Sonntags bohren und hämmern?
Um Ruhezeiten geht es auch bei der Frage, ob man sonntags heimwerken darf. Hobbyhandwerker werden auch hier vom Mietrecht gebremst: Sonntags bohren und hämmern gilt als Ruhestörung und ist verboten.
Wie sieht es mit Kinderlärm am Sonntag aus?
Kleine Kinder machen Lärm – das ist normal, und die Nachbarn von Familien mit Kleinkindern müssen das hinnehmen. Für kleine Kinder und Säuglinge gelten natürlich auch keine Ruhezeiten. Bei älteren Kindern und Jugendlichen müssen die Eltern hingegen darauf achten, dass sie sonntags und allgemein nicht zu laut sind, also zum Beispiel keine laute Musik hören.
Sonntags einkaufen?
Verkaufsoffene Sonntage sind praktisch für die Kunden und meist lohnenswert für die Händler. Trotzdem muss sich ihre Anzahl in Grenzen halten. Sie sind nur zu besonderen Anlässen erlaubt. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.
Darf ich sonntags arbeiten?
Ob es erlaubt ist, sonntags zu arbeiten, kommt auf die Branche an. In einigen Branchen gilt das Sonntagsarbeitsverbot für Arbeitnehmer nicht, zum Beispiel in der Kranken- und Altenpflege. Die Arbeitnehmer haben dann auch keinen Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge. Doch es gibt Grenzen: 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.08.2016
- Autor
- vhe