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Volksfeste

Oktoberfest: Rechtlicher Survival-Guide

Auf dem Oktoberfest geht es häufig feucht-fröhlich zu. Vorsicht: Aus Spaß kann schnell Ernst werden. © Quelle: Nikada/gettyimages.de

„O´zapft is“ heißt es jedes Jahr Ende September in München: Dann strömen wieder Millionen Menschen aufs Oktoberfest, um bei Bier, Brezeln und Weißwürsten zu feiern und zu schunkeln. Auch in anderen Teilen Deutschlands startet dann die Zeit der Oktober- und Volksfeste. Damit Sie nicht nur das Oktoberfest in guter Erinnerung, sondern auch Ihr Geld, Ihren Führer­schein und Ihre Gesundheit behalten, haben wir für Sie eine Liste mit Tipps zusammen­ge­stellt. Unsere rechtlichen zehn Gebote für Volksfeste lassen sich bei Bedarf auch ausdrucken und in der Lederho­sen­tasche aufs Festgelände mitnehmen.

1. Du sollst nicht trinken und Auto fahren.

Mit dem Auto vom Volksfest nachhause fahren? Schlechte Idee. Ab einem Blutal­ko­hol­gehalt von 1,1 Promille gelten Autofahrer als fahrun­tüchtig – egal, wie gut sie (scheinbar) noch fahren können. Wer sich trotzdem hinters Steuer setzt, riskiert

• Führer­schein­entzug,

• bis zu sieben Punkte in Flensburg und

• bis zu 3.000 Euro Geldstrafe oder eine Freiheits­strafe.

Bei einem Blutal­ko­hol­gehalt von mindestens 0,5 Promille drohen ebenfalls empfindliche Strafen. Auch wer einen geringeren „Pegel“ hat und in einen Unfall verwickelt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Schon zwei Bier auf dem Oktoberfest können zu viel sein.

2. Du sollst nicht trinken und Fahrrad oder EScooter fahren.

Unser zweiter Tipp für Oktoberfest-Besucher: Wer etwas getrunken hat, sollte auch nicht mehr aufs Fahrrad steigen. Ab 1,6 Promille gelten Fahrrad­fahrer als absolut fahrun­tüchtig. Sie machen sich dann schon strafbar, wenn sie sich nur auf den Sattel schwingen. Es droht eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Führer­schein­entzug und ein Fahrrad­fahr­verbot.

Mit 0,3 bis 1,6 Promille Alkohol im Blut riskiert ein Fahrrad­fahrer eine Geldstrafe von einem Monats­net­to­gehalt und zwei Punkte in Flensburg, wenn er aufgrund seiner Trunkenheit in einen Unfall verwickelt wird oder den Verkehr gefährdet.

Für EScooter-Fahrer gelten die gleichen Promil­le­grenzen wie für Autofahrer. Das heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßen­verkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit, die mit einem Bußgeld 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Mit 1,1 Promille oder mehr ist eine Spritztour mit dem EScooter eine Straftat. Es droht eine Geldstrafe, Punkte und Führer­schein­entzug.

3. Du sollst die Augen offen halten, wenn du betrunken zu Fuß unterwegs bist.

Volksfest-Besuchern mit einem gewissen Pegel bleibt also nur, zu Fuß nach Hause zu gehen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Wer betrunken zu Fuß unterwegs ist und zum Beispiel auf die Fahrbahn torkelt, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit. Deswegen müssen auch betrunkene Fußgänger mit Konsequenzen rechnen, wenn sie einen Unfall verursachen.

Wiesnbrezn: Vergüns­tigter Steuersatz

Was wäre das Oktoberfest ohne die berühmten Wiesnbrezn Wer im Festzelt eine Brezel kauft, muss den geforderten Preis zahlen – welche Rolle die Steuer dabei spielt, dürfte die wenigsten Oktober­fest­be­sucher interes­sieren. Die Richter des Bundes­fi­nanzhofs (BFH) interessiert es hingegen sehr. Sie entschieden, dass für die Wiesenbrezn, die in Festzelten verkauft werden, der ermäßigte Umsatz­steu­ersatz von sieben Prozent gilt.

In dem Fall ging es um eine Unternehmerin, die während des Oktober­festes Verkaufs­stände in Festzelten pachtete. Die von ihr beschäf­tigten „Breznläufer“ gingen durch die Reihen des Festzelts und verkauften die Brezeln an die Gäste. Das zuständige Finanzamt setze für die Einkünfte den Regelsteu­ersatz von 19 Prozent an.

Der BFH hielt das für falsch. Der Verkauf von Brezeln gelte umsatz­steu­erlich als Lieferung von Backwaren, die ermäßigt zu besteuern sei. Das Finanzamt war davon ausgegangen, dass der Brezel­verkauf eine Dienst­leistung sei, da die Pächterin nicht nur Brezeln verkaufe, sondern auch die Einrichtung und Musik des Zeltes nutze. Die Tische und Stühle gehörten allerdings, so der BFH, zum Zelt. Die Pächterin könne darüber nicht verfügen. Zudem hätten die Käufer der Brezeln auch kaum die Möglichkeit gehabt, in den Zelten nur ihre Brezeln zu essen, ohne beim Festzelt­be­treiber ein Getränk zu bestellen.

4. Du sollst Pfandkrüge immer zurückgeben.

Der Bierkrug vom Oktoberfest würde sich wunderbar auf dem Küchenregal machen – und da man Pfand gezahlt hat, darf man ihn behalten, oder? Leider nein. Pfandbe­hälter müssen zurück­gegeben werden, sonst begeht man einen Diebstahl. Krüge, Becher oder Gläser, die nur an einem Stand verkauft werden, müssen die Kunden wieder dorthin zurück­bringen. Werden auf dem ganzen Volksfest einheitliche Behälter verkauft, muss man an jedem Stand wieder so viele Krüge oder Gläser abgeben, wie man dort gekauft hat.

5. Du sollst hingehen, wenn du einen Tisch reserviert hast.

Wer es geschafft hat, auf dem Münchner Oktoberfest einen der begehrten Tische zu reservieren, wird die Reservierung wohl kaum verfallen lassen. Wer es dennoch nicht schafft, sollte absagen. Denn zumindest in Restaurants gilt: Reserviert ein Gast einen Tisch und taucht dann nicht auf, hat der Wirt theoretisch Anspruch darauf, dass ihm die entstandenen Kosten ersetzt werden. Zum Beispiel die Ausgaben für spezielle Zutaten oder Tischde­ko­ration. Das wird auf Oktober­festen selten der Fall sein. Dennoch sollte man Tische auf Volksfesten nur reservieren, wenn man wirklich hingehen möchte. Alles andere ist unhöflich.

6. Du sollst dich vor Taschen­dieben in Acht nehmen.

Bei dem Gedränge auf einem Volksfest und vielen angetrunkenen Besuchern haben Taschendiebe leichtes Spiel. Unser sechster Tipp fürs Oktoberfest lautet deshalb: Augen auf vor Taschen­dieben! Verstauen Sie Ihre Wertsachen sicher und behalten Sie Ihre Handtasche immer im Blick.

7. Du sollst deine eigene Rechnung zahlen.

Einer ist immer der dumme – zumindest bei großen Runden in Bars und Bierzelten. Denn wenn sich die Runde aufgelöst hat, sind oft noch einzelne Posten auf der Rechnung offen, die der letzte dann zähneknir­schend zahlt. In den Zelten und an den Ständen von Volksfesten ist zwar meist Selbst­be­dienung.

Wer danach oder zur Abwechslung vom Oktoberfest in einer Kneipe einkehrt, sollte wissen: Der letzte muss nicht automatisch die Zeche zahlen. Bei großen Runden muss der Kellner für jeden Gast, der bestellt, eine eigene Rechnung anlegen. Tut er das nicht, ist er selbst für den entstandenen Schaden verant­wortlich.

8. Du sollst aufpassen, wo du hintrittst.

Bei einem Oktoberfest stehen Stände und Fahrge­schäfte auf engem Raum. Alle brauchen eine Strom- oder Wasser­ver­sorgung – entsprechend viele Kabel und Leitungen verlaufen über den Festplatz von Volksfesten. Die Gefahr, darüber zu stolpern und zu stürzen ist groß. Auch wenn die Schausteller bei Volksfesten die Leitungen so verlegen müssen, dass die Besucher sicher sind, raten wir Ihnen achtens: Schauen Sie, wo Sie hintreten.

9. Du sollst bei der Arbeit den Dresscode beachten.

Mit dem Dirndl zur Arbeit gehen und sich nach Feierabend sofort ins Oktoberfest-Getümmel stürzen? Klingt verlockend. Falls Sie aber nicht gerade in einem Dirndl-Fachge­schäft oder in einem Festzelt arbeiten, kann die Tracht am Arbeitsplatz aber negative Konsequenzen haben. Was während des Karnevals und im Sommer gilt, hat auch in der Oktoberfest-Saison Bestand: Am Arbeitsplatz gilt die Kleider­ordnung, die der Chef festgelegt hat.

10. Du sollst die anderen Besucher respek­tieren.

Das wichtigste der rechtlichen zehn Gebote für das Oktoberfest: Respekt vor anderen. In der alkohol­ge­lösten Stimmung eines Volksfestes mag die eine oder andere Hemmung fallen – dennoch darf niemand zu etwas gezwungen werden, was er nicht möchte. Das gilt schon bei Umarmungen und Küsschen, tanzen und schunkeln.

Außerdem wichtig: Haben Sie ein Auge auf Ihre Umgebung. Sehen Sie Menschen, die Hilfe brauchen oder nicht mehr ansprechbar sind, verständigen Sie einen Sanitäter. Machen Sie sich auch bemerkbar, wenn Sie Taschen­diebstahl oder eine andere Straftat beobachten – auch außerhalb von Volksfesten.

Datum
Aktualisiert am
31.08.2018
Autor
vhe
Bewertungen
2117
Themen
Alkohol Autounfall Fußgänger Herbst Unfall

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