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- Seite 1 – Nicht nur beim Thema Parken gilt: Der Samstag ist ein Werktag
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Der Samstag zählt jedoch nicht bei allen gesetzlichen Regelungen als Werktag – zum Beispiel bei Zahlfristen in Mietverträgen. So ist die Wohnungsmiete laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu entrichten. Samstage werden dabei nicht mitgezählt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 291/09).
Die Begründung des BGH: Mieten werden in der Regel per Banküberweisung bezahlt – und Banken arbeiten nur von Montag bis Freitag. Mit dieser Regelung sollen Mieter vor den Folgen einer unverschuldet zu spät gezahlten Miete geschützt werden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter gilt aber wiederum die normale Definition des Werktages: Der Samstag zählt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Werktag, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt (AZ: VIII ZR 206/04).
Bis auf wenige Ausnahmen zählt der Samstag immer als Werktag. Wer beispielsweise bei einem Verkehrsschild mit der Einschränkung „werktags“ unsicher ist, sollte davon ausgehen, dass es auch am Samstag gültig ist.
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