Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Nähen und basteln

Hobby zum Beruf machen: Finanz- und Gewerbeamt informieren

Tun, was einem Spaß macht und damit Geld verdienen? Das klingt wunderbar – und ist dank des Internets für immer mehr Menschen möglich. Auf verschiedenen Plattformen, aber auch auf Märkten in der analogen Welt bieten Tausende ihre Bastel­ar­beiten, Schmuck oder Künstle­risches zum Kauf an. Was einfach klingt, hat allerdings einen Haken: Aus Hobbybastlern können schnell Steuer­sünder werden. Die Anwalt­auskunft zeigt, welche Regeln gelten.

Ärger mit dem Finanzamt wünscht sich niemand. Und doch geraten Hobbybastler immer häufiger ins Visier der Behörden. Und zwar dann, wenn sie ihre Erzeugnisse verkaufen. Zwischen Hobby und beruflicher – und womöglich steuer­pflichtiger – Tätigkeit verläuft ein schmaler Grat.

Noch Hobby oder schon Beruf? Grenze fließend

Das Risiko Ärger mit dem Finanzamt und anderen Behörden zu bekommen ist aber groß. „Das Problem liegt darin, dass nicht eindeutig rechtlich geregelt ist, wann ein Hobby zum Beruf wird“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Behörden kontrol­lieren - und verhängen Strafen

Wer auf einer Verkaufs­plattform im Internet seine Produkte anbietet, bleibt nicht unbemerkt. „Für die Behörden ist es heute viel einfacher als früher Kontrollen durchzu­führen“, warnt Swen Walentowski. Es drohen empfindliche Strafen.

Deshalb rät die Deutsche Anwalt­auskunft dazu, aktiv auf die Behörden zuzugehen. Besteuert wird dann zum Beispiel vom Finanzamt nur derjenige, beim dem es kein Hobby sondern bereits ein Beruf geworden ist.

Datum
Aktualisiert am
24.11.2016
Autor
red
Bewertungen
214
Themen
Arbeit Gewerbe Steuer­hin­ter­ziehung Steuern

Zurück

zur
Startseite