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Feuerwerk im Stadion: Fans müssen Schadens­ersatz zahlen

Quelle: davesopron/fotolia.com
Feuerwerk auf der Tribüne © Quelle: davesopron/fotolia.com

Bengalos im Stadion: Verein fordert 30.000 Euro Ersatz

Der Verein hatte bereits in ein Kamera­system investiert, sodass noch 60.000 Euro blieben. Dies zahlte er zunächst. Von dem Zuschauer, der den Knallkörper gezündet hatte, verlangte er Ersatz in Höhe von 30.000 Euro.  

Das Landgericht Köln hat der Klage stattgegeben. Der Zuschauer legte dagegen Berufung ein. Die nächste Instanz, das Oberlan­des­gericht (OLG) Köln, wies die Klage hingegen ab. Der Verein könne die Strafe nicht ohne weiteres auf den Zuschauer abwälzen, fanden die Richter. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.

Der BGH entschied gab ihr Recht. Wer gegen seine Verhal­tens­pflichten im Stadion verstoße, müsse für die Schäden haften. Die Richter verwiesen den Fall zur weiteren Verhandlung an das OLG Köln zurück. Dieses verurteilte den Beklagten zu einer Zahlung von 20.340 Euro. Als der Verein dagegen Berufung eingelegte und weiterhin die 30.000 Euro forderte, kam der Fall wieder auf den Tisch des BGH. Dieser wies die Klage ab.

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Datum
Aktualisiert am
10.01.2018
Autor
vhe
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Themen
Fußball Schadens­ersatz

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