Der Fall: Feuerwerk auf Stadiontribüne verletzt sieben Menschen
Knallkörper beziehungsweise Feuerwerk zu zünden ist nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten erlaubt. Die Straße an Silvester gehört dazu, die Tribüne im Stadion während eines Fußballspiels nicht. „Bengalos“ sind verboten, weil sie das Spiel stören und die Verletzungsgefahr groß ist. Missachtet ein Fan das Verbot, bekommen er und der Verein Konsequenzen vom DFB zu spüren – und des BGH. Er hat sich nun schon zum zweiten Mal mit einem Fall aus Köln beschäftigt.
In dem Fall geht es um einen Stadionbesucher, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn im Februar 2014 einen Knallkörper gezündet hat. Er warf ihn vom Oberrang der Tribüne auf den Unterrang. Dort detonierte der Knallkörper. Er besaß eine solche Sprengkraft, dass er unter das Sprengstoffgesetz fällt. Durch die Detonation wurden sieben Zuschauer verletzt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhängte wegen diesem und vier weiteren ähnlichen Fällen bei anderen Spielen eine Verbandsstrafe gegen den Verein. Er sollte unter anderem eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Weitere 30.000 Euro sollte der Verein in Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention und zur Ermittlung von konkreten Tätern bei den Spielen des Vereins investieren.
Bengalos im Stadion: Verein fordert 30.000 Euro Ersatz
Der Verein hatte bereits in ein Kamerasystem investiert, sodass noch 60.000 Euro blieben. Dies zahlte er zunächst. Von dem Zuschauer, der den Knallkörper gezündet hatte, verlangte er Ersatz in Höhe von 30.000 Euro.
Das Landgericht Köln hat der Klage stattgegeben. Der Zuschauer legte dagegen Berufung ein. Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Köln, wies die Klage hingegen ab. Der Verein könne die Strafe nicht ohne weiteres auf den Zuschauer abwälzen, fanden die Richter. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.
Der BGH entschied gab ihr Recht. Wer gegen seine Verhaltenspflichten im Stadion verstoße, müsse für die Schäden haften. Die Richter verwiesen den Fall zur weiteren Verhandlung an das OLG Köln zurück. Dieses verurteilte den Beklagten zu einer Zahlung von 20.340 Euro. Als der Verein dagegen Berufung eingelegte und weiterhin die 30.000 Euro forderte, kam der Fall wieder auf den Tisch des BGH. Dieser wies die Klage ab.
BGH: Fan muss Strafe für Feuerwerk im Stadion anteilig zahlen
Die Richter aus Karlsruhe gaben dem OLG Recht. Wie viel der Zuschauer zahlen muss, ergibt sich demnach aus dem Verhältnis seiner Strafe zur Summe der für die einzelnen Vorfälle in der Verbandsstrafe (fiktiv) angesetzten Einzelstrafen.
Das waren in diesem Fall 40.000 Euro: 118.000 Euro. Denn für verschiedene einzelne Vorfälle waren Strafen von 20.000 Euro, 20.000 Euro, 38.000 Euro und 40.000 Euro fällig geworden. Nur für die letzte war der Zuschauer verantwortlich. Von 118.000 Euro musste der Verein nur 60.000 Euro tatsächlich zahlen. Im Ergebnis sei der Anteil des Beklagten also 40.000 Euro/118.000 Euro von 60.000 Euro, das ergibt rund 20.340 Euro.
- Datum
- Aktualisiert am
- 10.01.2018
- Autor
- vhe