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Feuerwerk im Stadion: Fans müssen Schadens­ersatz zahlen

Quelle: davesopron/fotolia.com
Feuerwerk auf der Tribüne © Quelle: davesopron/fotolia.com

Wer regelmäßig ins Fußball­stadion geht, hat es sicher schon erlebt: Auf der Tribüne werden Feuerwerks­körper gezündet. Die sogenannten Bengalos sind verboten. Knallt es dennoch, müssen die Vereine mit Geldstrafen rechnen. Wie der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden hat, können sie diese anteilig auf die verant­wort­lichen Fans abwälzen.

Der Fall: Feuerwerk auf Stadion­tribüne verletzt sieben Menschen

Knallkörper beziehungsweise Feuerwerk zu zünden ist nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten erlaubt. Die Straße an Silvester gehört dazu, die Tribüne im Stadion während eines Fußball­spiels nicht. „Bengalos“ sind verboten, weil sie das Spiel stören und die Verlet­zungs­gefahr groß ist. Missachtet ein Fan das Verbot, bekommen er und der Verein Konsequenzen vom DFB zu spüren – und des BGH. Er hat sich nun schon zum zweiten Mal mit einem Fall aus Köln beschäftigt.

In dem Fall geht es um einen Stadion­be­sucher, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn im Februar 2014 einen Knallkörper gezündet hat. Er warf ihn vom Oberrang der Tribüne auf den Unterrang. Dort detonierte der Knallkörper. Er besaß eine solche Sprengkraft, dass er unter das Spreng­stoff­gesetz fällt. Durch die Detonation wurden sieben Zuschauer verletzt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verhängte wegen diesem und vier weiteren ähnlichen Fällen bei anderen Spielen eine Verbands­strafe gegen den Verein. Er sollte unter anderem eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Weitere 30.000 Euro sollte der Verein in Projekte und Maßnahmen zur Gewalt­prä­vention und zur Ermittlung von konkreten Tätern bei den Spielen des Vereins investieren.

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Datum
Aktualisiert am
10.01.2018
Autor
vhe
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Themen
Fußball Schadens­ersatz

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