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Familie

Halbwai­senrente: Wer sie wann bekommt

Halbwaisenrente – wer sie wann bekommt

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten eine Halbwai­senrente, wenn ein Elternteil stirbt. Die Deutsche Anwalt­auskunft zeigt, welche Regeln bei der Halbwai­senrente gelten.

Nach dem Tod eines Elternteils kann das Kind beim zuständigen Renten­träger eine Hinter­blie­be­nenrente beantragen. Halbwaisen haben einen Anspruch auf eine Halbwaisen-, Vollwaisen auf eine Vollwai­senrente (siehe Info-Box).

Wann erhalten verwaiste Kinder Hinter­blie­be­nenrente?

Kinder erhalten nach dem Tod ihrer Mutter oder ihres Vaters eine Halbwai­senrente, wenn ihr verstorbener Elternteil mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Diese Voraus­setzung entfällt, wenn der oder die Verstorbene Berufs­an­fänger war oder bei einem Arbeits­unfall verstorben ist.

Was ist eine Vollwai­senrente?

Wenn beide Eltern versterben, kann ein Kind eine Vollwai­senrente erhalten. Das Kind erhält 20 Prozent von der Rente seiner Eltern, die höher ausgefallen wäre. Dazu kommt ein Zuschlag für jeden Einzah­lungsmonat des Elternteils. Dieses muss eine allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben.

Wann hat ein Kind Anspruch auf Halbwai­senrente?

Anspruch haben sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder eines Verstorbenen. Auch Stief- und Pflege­kinder erhalten eine Waisenrente, wenn sie mit dem Verstorbenen zusammen­gelebt haben.

Erhalten Kinder aus eheähn­lichen Beziehungen eine Halbwai­senrente?

Kindern unverhei­rateter Eltern bekommen eine Halbwai­senrente, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt oder ein Gericht die Vaterschaft festge­stellt hat.

"Auch Enkel sowie Geschwister erhalten diese Rente ‒ aber nur, wenn sie mit dem Verstorbenen unter einem Dach gewohnt haben", sagt Rechts­anwalt Schafhausen von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Erhalten auch Kinder von Beamten eine Rente?

Ja. Auch das Kind eines Beamten kann eine Waisenrente erhalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der verstorbene Elternteil nicht in die gesetzliche Renten­ver­si­cherung eingezahlt hat.

Wie hoch ist die Rente?

Die Höhe der Halbwai­senrente hängt von den Renten­an­sprüchen ab, die die Mutter oder der Vater bis zum Tod angesammelt hatten. Die Halbwai­senrente beträgt zehn Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte, hinzu kommt ein indivi­dueller Zuschlag.

Wo beantragt man die Halbwai­senrente?

Hinter­bliebene stellen den Antrag beim zuständigen Renten­ver­si­che­rungs­träger. Kam der verstorbene Versicherte bei einem Arbeits­unfall ums Leben stellen sie ihn zusätzlich bei der Unfallkasse des Bundes.

Elternteil stirbt bei Unfall: Zahlt die Unfall­ver­si­cherung eine Rente?

"Bei einem berufs­be­dingten Tod zahlt auch die Unfall­ver­si­cherung den Hinter­bliebenen eine Rente", so Schafhausen. "Diese wird zusätzlich zur Waisenrente gezahlt. Allerdings werden beide Renten gegeneinander aufgerechnet."

Wer erhält die Halbwai­senrente?

Die Halbwai­senrente steht dem Kind zu. Ist dieses minder­jährig, erhält die Mutter oder der Vater die Rente. Der Elternteil ist nicht dazu verpflichtet, die Waisenrente anzusparen und dem Kind nach seinem 18. Geburtstag auszuzahlen, da sie den Unterhalt des Kindes sichern soll.

Volljährige Waisen erhalten die Rente selbst – auch wenn sie noch zu Hause wohnen.

Leben volljährige Halbwaisen allein, wird ihre Waisenrente auf den Unterhalt angerechnet, den der Elternteil ihnen eventuell zahlt.

Welche Einkommen oder Leistungen werden auf die Halbwai­senrente angerechnet?

Um die Halbwai­senrente zu berechnen, berück­sichtigt der Renten­träger auch das Einkommen des Kindes. Dabei bezieht die Versicherung jeden Betrag ein, der über einen gewissen Freibetrag hinausgeht, und rechnet diesen zu 40 Prozent auf die Waisenrente an.

Einkommen sind Löhne, Gehälter oder Dienst­bezüge. Auch Kranken- oder Mutter­schaftsgeld fallen darunter.

Einkünfte aus einer Ausbildung bezieht die Renten­ver­si­cherung frühestens ab dem 18. Lebensjahr in ihre Berech­nungen ein. Einkommen, die für die Höhe der Waisenrente keine Rolle spielen, sind Kindergeld, Bafög, Arbeits­lo­sengeld II, Sozialhilfe sowie Eltern- und Wohngeld.

Trotz dieser Regeln dürfen Halbwaisen die genannten Einkommen nicht immer vollständig für sich behalten. Denn obwohl die Renten­ver­si­cherung Bafög oder Sozialhilfe bei der Berechnung der Halbwai­senrente nicht mitein­bezieht, tut dies das Bafög zahlende Amt für Ausbil­dungs­för­derung. Stellt ein Student einen Antrag auf Bafög, wird die Waisenrente als Einkommen in voller Höhe auf das Bafög angerechnet.

Für welche Dauer erhält man eine Halbwai­senrente?

Die gesetzliche Renten­ver­si­cherung zahlt die Rente bis zum 18. Geburtstag eines Kindes, manchmal aber auch darüber hinaus. Das ist der Fall, wenn das Kind

  • nach dem 18. Lebensjahr weiter zur Schule geht,
  • sich in einer beruflichen Ausbildung befindet,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert,
  • beim Bundesfreiwilligendienst mitmacht,
  • behindert ist und sich nicht selbst finanzieren kann.

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, zahlt die gesetzliche Renten­ver­si­cherung die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs (Paragraph 48, SGB VI). Allerdings: Leistet ein junger Erwachsener einen Europäischen Freiwil­li­gen­dienst, erhält er während dieser Zeit keine Waisenrente. "Auch ein Praktikant bekommt Halbwai­senrente, aber das Praktikum muss zum Beispiel in einem Studium vorgesehen und verpflichtend sein", so Rechts­anwalt Schafhausen.

Verliert man seine Halbwai­senrente, wenn man adoptiert wird oder heiratet?

Werden Kinder adoptiert, erhalten sie weiter Rente. Auch wenn sie heiraten, verlieren sie ihren Anspruch auf Halbwai­senrente nicht, solange sie sich in der Ausbildung befinden oder studieren.

Datum
Aktualisiert am
11.05.2018
Autor
ime
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Themen
Eltern Jugendliche Kinder Rente Tod

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