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Beisetzung

Tod eines Verwandten: Wer trägt die Kosten für die Beerdigung?

Wer zahlt die die Bestattungskosten für ein verstorbenes Familienmitglied? © Quelle: Daniel Allan/corbisimages.com

Wenn ein Famili­en­an­ge­höriger stirbt, stellt sich für die Verwandten häufig die Frage, wer die Bestat­tungs­kosten zahlen muss. Die Deutsche Anwalt­auskunft zeigt die Rechtslage.

„Nichts ist umsonst, noch nicht einmal der Tod.“ Diese Volksweisheit offenbart ihre Wahrheit besonders dann, wenn ein Famili­en­an­ge­höriger stirbt und man sich um dessen Bestattung kümmern muss. Denn dann zeigt sich, wie teuer Beiset­zungen in Deutschland sind und wie viel man für die Beerdigung eines verstorbenen Famili­en­mit­glieds zahlen muss.  

Nach einer aktuellen Erhebung des Berliner Online-Bestatters Mymoria variieren die Bestat­tungs­kosten je nach Stadt und Ort stark. Im bundes­weiten Vergleich sind  Beerdi­gungen in Köln am teuersten – für die Beisetzung, die Nutzung einer Trauerhalle und ein Erdrei­hengrab werden in der Domstadt 2.600 Euro fällig. Danach folgen Dortmund und Frankfurt mit 2.500 Euro für ein Erdrei­hengrab. Bundesweit muss man für diese Art von Gräbern im Durchschnitt 1.875 Euro zahlen.

Allerdings kommt zu den Bestat­tungs­kosten in der Regel noch weiteres dazu, das man bezahlen muss, zum Beispiel die Trauer­anzeige, die Trauer­fei­er­lichkeit und den Leichen­schmaus.

Wer zahlt die Bestat­tungs­kosten?

Unabhängig von konkreten Zahlen stellt sich den Verwandten eines Verstorbenen aber oft die Frage, wer die Kosten für die Beisetzung tragen muss.

In der Regel kümmern sich die Ehe- oder Lebens­partner darum, dass ihr verstorbener Partner beigesetzt wird. Dazu sind sie gesetzlich sogar verpflichtet, denn nach der Bestat­tungs­pflicht sind sie die Bestat­tungs­pflichtigen. Als Bestat­tungs­pflichtige haben sie in der Regel auch das sogenannte Recht zur Totenfürsorge.

Wenn der Ehegatte oder Lebens­partner nicht mehr lebt, greift eine gesetzlich definierte Reihenfolge, die festlegt, wer stattdessen bestat­tungs­pflichtig ist. Diese Reihenfolge sehen alle Bestat­tungs­gesetze der Bundes­länder vor, und danach folgen dem bestat­tungs­pflichtigen Gatten oder Partner die Kinder, Eltern und Geschwister. Die Reihe reicht bis zu Verwandten 3. Grades zurück.

Diejenigen, die bestat­tungs­pflichtig sind, sind nicht unbedingt identisch mit denjenigen, die die Bestat­tungs­kosten zahlen müssen, also einer sogenannten Kosten­tra­guns­pflicht unterliegen.

Die Kosten­tra­gungs­pflicht haben nach § 1968 des Bürger­lichen Gesetz­buches die Erben des Verstorbenen - wenn dieser keine anderen Anordnungen getroffen hat. Diese Erben zahlen die Gebühren aus dem Nachlass des Verstorbenen. Wenn es mehre Erben gibt, teilen diese sich die anfallenden Kosten. Allerdings werden in der Regel die bestat­tungs­pflichtigen Verwandten auch die Erben sein.

Kein Vermögen, Erbe ausschlagen, Hartz IV: Wer zahlt die Bestat­tungs­kosten?

Die Regel, nach der die Erben für die Kosten der Bestattung zahlen müssen, können aber in bestimmten Konstel­la­tionen außer Kraft gesetzt sein.

Wenn der Verstorbene zum Beispiel kein Vermögen hinter­lassen hat, müssen die gesetzlich unterhalts­pflichtigen Angehörigen für die Bestat­tungs­kosten aufkommen. Die gesetzlich Unterhalts­pflichtigen sind der Ehegatte, Eltern oder Kinder.

Diese Regeln greifen auch, wenn ein Erbe den Nachlass ausschlägt, weil dieser zum Beispiel überschuldet ist und die Schulden des Verstorbenen nicht bedienen will. Schlagen Erben den Nachlass aus, müssen die unterhalts­pflichtigen Verwandten die Bestat­tungs­kosten übernehmen. Was man beim Ausschlagen eines Erbes beachten muss, lesen Sie hier.

Wenn die unterhalts­pflichtigen Verwandten nicht zahlungsfähig sein, weil sie beispielsweise nur über ein geringes Einkommen verfügen oder von staatlichen Transfer­leis­tungen wie Hartz IV leben, kommt unter Umständen der Staat in Gestalt der Sozial­hil­fe­träger für die Kosten der Bestattung auf.

Lesen Sie hier, was nach dem Tod eines Verwandten zu tun ist.

Datum
Aktualisiert am
18.05.2017
Autor
ime
Bewertungen
17618
Themen
Bestattung Erbschaft Familie Testament Tod

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