
„Nichts ist umsonst, noch nicht einmal der Tod.“ Diese Volksweisheit offenbart ihre Wahrheit besonders dann, wenn ein Familienangehöriger stirbt und man sich um dessen Bestattung kümmern muss. Denn dann zeigt sich, wie teuer Beisetzungen in Deutschland sind und wie viel man für die Beerdigung eines verstorbenen Familienmitglieds zahlen muss.
Nach einer aktuellen Erhebung des Berliner Online-Bestatters Mymoria variieren die Bestattungskosten je nach Stadt und Ort stark. Im bundesweiten Vergleich sind Beerdigungen in Köln am teuersten – für die Beisetzung, die Nutzung einer Trauerhalle und ein Erdreihengrab werden in der Domstadt 2.600 Euro fällig. Danach folgen Dortmund und Frankfurt mit 2.500 Euro für ein Erdreihengrab. Bundesweit muss man für diese Art von Gräbern im Durchschnitt 1.875 Euro zahlen.
Allerdings kommt zu den Bestattungskosten in der Regel noch weiteres dazu, das man bezahlen muss, zum Beispiel die Traueranzeige, die Trauerfeierlichkeit und den Leichenschmaus.
Wer zahlt die Bestattungskosten?
Unabhängig von konkreten Zahlen stellt sich den Verwandten eines Verstorbenen aber oft die Frage, wer die Kosten für die Beisetzung tragen muss.
In der Regel kümmern sich die Ehe- oder Lebenspartner darum, dass ihr verstorbener Partner beigesetzt wird. Dazu sind sie gesetzlich sogar verpflichtet, denn nach der Bestattungspflicht sind sie die Bestattungspflichtigen. Als Bestattungspflichtige haben sie in der Regel auch das sogenannte Recht zur Totenfürsorge.
Wenn der Ehegatte oder Lebenspartner nicht mehr lebt, greift eine gesetzlich definierte Reihenfolge, die festlegt, wer stattdessen bestattungspflichtig ist. Diese Reihenfolge sehen alle Bestattungsgesetze der Bundesländer vor, und danach folgen dem bestattungspflichtigen Gatten oder Partner die Kinder, Eltern und Geschwister. Die Reihe reicht bis zu Verwandten 3. Grades zurück.
Diejenigen, die bestattungspflichtig sind, sind nicht unbedingt identisch mit denjenigen, die die Bestattungskosten zahlen müssen, also einer sogenannten Kostentragunspflicht unterliegen.
Die Kostentragungspflicht haben nach § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Erben des Verstorbenen - wenn dieser keine anderen Anordnungen getroffen hat. Diese Erben zahlen die Gebühren aus dem Nachlass des Verstorbenen. Wenn es mehre Erben gibt, teilen diese sich die anfallenden Kosten. Allerdings werden in der Regel die bestattungspflichtigen Verwandten auch die Erben sein.
Kein Vermögen, Erbe ausschlagen, Hartz IV: Wer zahlt die Bestattungskosten?
Die Regel, nach der die Erben für die Kosten der Bestattung zahlen müssen, können aber in bestimmten Konstellationen außer Kraft gesetzt sein.
Wenn der Verstorbene zum Beispiel kein Vermögen hinterlassen hat, müssen die gesetzlich unterhaltspflichtigen Angehörigen für die Bestattungskosten aufkommen. Die gesetzlich Unterhaltspflichtigen sind der Ehegatte, Eltern oder Kinder.
Diese Regeln greifen auch, wenn ein Erbe den Nachlass ausschlägt, weil dieser zum Beispiel überschuldet ist und die Schulden des Verstorbenen nicht bedienen will. Schlagen Erben den Nachlass aus, müssen die unterhaltspflichtigen Verwandten die Bestattungskosten übernehmen. Was man beim Ausschlagen eines Erbes beachten muss, lesen Sie hier.
Wenn die unterhaltspflichtigen Verwandten nicht zahlungsfähig sein, weil sie beispielsweise nur über ein geringes Einkommen verfügen oder von staatlichen Transferleistungen wie Hartz IV leben, kommt unter Umständen der Staat in Gestalt der Sozialhilfeträger für die Kosten der Bestattung auf.
Lesen Sie hier, was nach dem Tod eines Verwandten zu tun ist.
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.05.2017
- Autor
- ime