Was ist das Ehefähigkeitszeugnis?
Zunächst einmal ein unromantisches Wort. Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist nicht etwa der bescheinigte Lernerfolg nach der Paartherapie. Wer mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchte, muss dem dortigen Standesamt nachweisen, dass Deutschland einverstanden ist. Das Zeugnis attestiert den Heiratswilligen, dass gegen Ihren Eheschluss keine rechtlichen Einwände im Heimatland bestehen. Das Zeugnis benötigt nur die Person, die im Ausland heiraten möchte, es werden jedoch beide Verlobte in dem Dokument genannt. Rechtlich ist das Ehefähigkeitszeugnis in § 39 des Personenstandsgesetzes (PStG) definiert.
Welche Einwände hat das Heimatland gegen die Eheschließung im Ausland?
Es gibt bestimmte Gründe, die eine Eheschließung aus deutscher Sicht verbieten. Die Bestimmungen hierzu werden im Eherecht geregelt. Nicht geschlossen werden darf eine Ehe, wenn
- bereits eine Ehe mit einer anderen Person geschlossen wurde (Doppelehe oder Polygamie),
- Verwandschaft in „gerader Linie“ besteht, z.B. Vater/Tochter,
- die Personen Geschwister sind,
- die Personen nicht volljährig sind.
Viele Länder teilen diese Vorsätze zu legitimen Eheschließungen, der so genannten Ehefähigkeit. Den örtlich zuständigen Standesämtern fehlt es jedoch an Informationen über die Verlobten, die keine Staatsangehörigen sind. Das Ehefähigkeitszeugnis kann somit als Selbstauskunft verstanden werden - um Zweifel an der Unbedenklichkeit der Eheschließung auszuräumen. § 13 des Personenstandsgesetzes (PStG) legt fest, dass das Standesamt, welches die Eheschließung durchführen soll, mögliche Ehehindernisse der Verlobten prüfen muss.
Was gilt für Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten?
Möchte eine Person aus dem Ausland eine Person aus Deutschland in Deutschland heiraten, so benötigt diese ein Ehefähigkeitszeugnis. So beschreibt es § 1309 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ein Beispiel dazu:
- Eine Frau aus Deutschland möchte einen Mann aus Spanien heiraten. Die Eheschließung soll in Spanien stattfinden. Dann benötigt die Frau ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland, welches sie dem Standesamt in Spanien vorlegen muss.
- Gleiche Ausgangssituation, diesmal soll die Hochzeit jedoch in Deutschland stattfinden. Der Mann benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis aus Spanien zur Vorlage beim deutschen Standesamt.
In dem spanischen Dokument wird bestätigt, dass keine Einwände nach spanischem Recht (also nach dem jeweiligen Heimatrecht) für eine Eheschließung bestehen.
Aber: Nicht jedes Land stellt ein solches Zeugnis aus – Deutschland gehört einer Gruppe von Ländern an, die nach einem Übereinkommen vom 5. September 1980 Ehefähigkeitszeugnisse von teilnehmenden Vertragsstaaten uneingeschränkt anerkennt (5. Juni 1997, BGBL. 2, S. 1086 / Liste der Vertragsstaaten).
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Verlobte Person keinen festen Wohnsitz in dem entsprechenden Land hat. Dann greift § 1309 BGB, Abschnitt 2 – eine mögliche Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses. Die kann der Präsident des Oberlandesgerichts erteilen, der für das Standesamt zuständig ist, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde. Der Antrag auf Befreiung muss bei ebenjenem Standesamt gestellt werden.
Wo kann man das Ehefähigkeitszeugnis beantragen?
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des eigenen Wohnsitzes in Deutschland, oder der letzten Wohnanschrift in Deutschland. Liegt beides nicht vor, kümmert sich das Standesamt I in Berlin. Die Beantragung kann schriftlich oder persönlich vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die persönlichen Informationen beider Verlobten bekannt sind (so sieht ein Musterbeispiel für das Antragsformular aus). Hat man bereits ein Wunschdatum für die Hochzeitsfeier im Blick, empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, die Kosten für ein internationales Ehefähigkeitszeugnis liegen ca. zwischen 40 – 80 Euro. Erhält man das Zeugnis, muss innerhalb von sechs Monaten geheiratet werden, danach verliert es seine Gültigkeit.
Lesen Sie hier, was sich nach der Hochzeit alles ändert.
Warum so kompliziert? Gibt es keine „Ledigkeitsbescheinigung?“
Aus vielen vertraglichen Angelegenheiten kennt man die Angabe zum Personenstand – beim Arzt etwa gibt man an, ob man ledig oder in Partnerschaft ist. Die Ehe ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Regelungen rechtlich abgesichert, Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes besagt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. Folglich muss gesichert sein, dass die Ehe korrekt geschlossen wurde. „Sie könnte bei Verstoß gegen gesetzliche Eheverbote nach § 1313 BGB unwirksam und aufhebbar sein“, warnt Dr. Marko Oldenburger von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Gerade für den Fall, dass eine Ehe nicht funktioniert und es zur Scheidung kommt, ist das Eherecht von Bedeutung. Darin werden zum Beispiel Unterhaltszahlungen für ein Kind geregelt. Wie die rechtliche Lage bei Patchwork-Familien aussieht, erfahren Sie hier.
Das Personenstandsgesetz (PStG) kennt keine „Ledigkeitsbescheinigung“, deutsche Standesämter dürfen ein solches Dokument nicht ausstellen. Im Gegensatz zum Ehefähigkeitszeugnis ist die Ledigkeitsbescheinigung weniger aufschlussreich, da nur bestätigt wird, dass die betreffende Person nicht verheiratet ist. Das Ehefähigkeitszeugnis hingegen ist Ausdruck davon, dass die Person ledig ist – und es keine bekannten Ehehindernisse oder Eheverbote gibt.
Fazit: Behördengänge sind eine oft unbeliebte Nebenerscheinung von Heiratswilligen, die sich über Ländergrenzen hinweg gefunden haben. Tatsächlich lohnt es sich, die Rechtmäßigkeit der Eheschließung anzustreben. Eine fehlende Legitimität kann für die Partnerschaft negative Konsequenzen haben, die dann am stärksten in Erscheinung treten, wenn die bekannte „rosarote Brille“ verblasst.
Ehe ist ein großes Rechtsgebiet, für das nicht alle Einzelheiten dargestellt werden können. Zum Glück gibt es Expertinnen und Experten, die sich in rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema spezialisiert haben. Sie können Hilfestellung in schwierigen Fragen bieten, oder sogar negativen Ereignissen wie Scheidungen zu einem positiven Ausgang verhelfen. Anwältinnen und Anwälte zum Thema Ehe- und Familienrecht finden Sie unter:
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- Datum
- Aktualisiert am
- 18.11.2022
- Autor
- red/dav