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Eltern

Elternzeit übertragen: Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld kann entfallen

Eltern: Welche Regeln gelten bei der Übertragung von Elternzeit? © Quelle: Westend61/gettyimages.de

Während der Elternzeit sind Mütter und Väter umfassend geschützt. Sie genießen Kündigungs­schutz, die Elternzeit wird auf ihre Rente und das Arbeits­lo­sengeld angerechnet. Außerdem können Eltern einen Teil der Elternzeit übertragen und zum Beispiel nach dem dritten Lebensjahr ihres Kindes nehmen. Allerdings kann eine solche Übertragung den Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld gefährden.

Eltern dürfen einen Teil der Elternzeit übertragen und etwa nach Vollendung des dritten Lebens­jahres ihres Kindes nehmen. Dabei müssen Mütter und Väter aber beachten: Beträgt die übertragene Elternzeit mehr als zwölf Monate, kommen sie bei anschlie­ßender Arbeits­lo­sigkeit nicht mehr auf die Mindest­ver­si­che­rungsdauer beim Arbeits­lo­sengeld.

Unter diesen Bedingungen können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld verlieren, teilt die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalts­vereins (DAV) mit. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht verweist auf eine Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts Rheinland-Pfalz vom 30. August 2016 (AZ: L 1 AL 61/14).

Übertragung der Elternzeit: Welche Regeln gelten?

Der Fall: Die Frau hatte sowohl nach der Geburt ihres ersten als auch nach der Geburt ihres zweiten Kindes jeweils ein Jahr der Elternzeit auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebens­jahres ihrer Kinder übertragen. Insgesamt nahm sie ca. 14,5 Monate Elternzeit nach Vollendung des dritten Lebens­jahres ihres jüngsten Kindes in Anspruch.

Unmittelbar im Anschluss an die Elternzeit war sie arbeitslos, weil sie im Rahmen eines arbeits­ge­richt­lichen Vergleichs der Auflösung ihres Arbeits­ver­hält­nisses zugestimmt hatte.

Ihr Antrag auf Arbeits­lo­sengeld wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie die Mindest­ver­si­che­rungszeit nicht erfülle. Sie sei während der ca. 14,5 Monate nicht in der Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung versiche­rungs­pflichtig gewesen. Die Frau klagte dagegen und verlor sowohl vor dem Sozial­gericht als auch dem Landes­so­zi­al­gericht in Mainz.

Elternzeit und Arbeits­lo­sengeld: Was kann eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt für Sozialrecht für Betroffene tun?

In dieser Konstel­lation droht tatsächlich der Verlust des Anspruchs auf Arbeits­lo­sengeld. Beachten müssen Mütter und Väter aber, dass es in diesem Fall nur so weit kam, weil die Frau – durch Zustimmung zu der Aufhebung ihres Arbeits­ver­hält­nisses – mitgewirkt hatte.

Die Elternzeit und deren Übertragung in die Zeit nach dem dritten Lebensjahr können Mütter und Väter in der Regel selbst beantragen. Werden die Ansprüche bei Gewährung und während der Elternzeit aber ganz oder teilweise versagt, sollte man sich wehren. DAV-Sozial­rechts­anwälte setzen dann die Ansprüche der Betroffenen durch. 

Datum
Aktualisiert am
10.11.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeits­lo­sengeld 1 Elternzeit Kinder

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