Lieber Ruben C.,
die Schlüsselübergabe ist bei jedem neuen Mietverhältnis ein fast feierlicher Akt. Schließlich kann der Mieter erst ab diesem Zeitpunkt wirklich über seine Wohnung verfügen. Dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, Schlüssel auszuhändigen, überrascht kaum. Spannender ist die Frage: Wie viele? Laut Gesetz müssen dem Mieter „genügend“ Schlüssel zur Verfügung stehen. Das sind in der Regel mindestens zwei Haus- und zwei Wohnungsschlüssel, plus ein weiteres Paar für jeden zusätzlichen Mieter.
Darüber hinaus kann der Mieter das Recht auf weitere Schlüssel haben, zum Beispiel für die Putzfrau oder Verwandte. Diese Schlüssel muss er allerdings selbst anfertigen lassen und bezahlen.
Vermieter muss Bescheid wissen
Bei jeder Schlüssel-Kopie muss der Mieter – und darauf zielt Ihre Frage ab – den Vermieter immer über das Nachmachen des Schlüssels informieren. Denn selbstverständlich ist der Eigentümer daran interessiert, dass niemand ohne seine Kenntnis Zugang zur Immobilie hat. Dabei ist er auf wahrheitsgemäße Auskünfte des Mieters angewiesen. Denn einen effektiven technischen Schutz gegen das Nachmachen von Schlüsseln gibt es nur bei modernen Schließanlagen. Die meisten Schlüssel kann der Mieter ohne weiteres nachmachen lassen – selbst dann, wenn auf dem Schlüssel eine Nummer eingeprägt ist.
Seriöse Schlüsseldienste kopieren solche Schlüssel nur bei Vorlage der sogenannten Sicherungskarte. Verboten ist das Nachmachen solcher „geschützten“ Schlüssel aber nicht – und es gibt durchaus Anbieter, die auch ohne Sicherungskarte die Kopiermaschine anschmeißen.
Der Mieter muss sich nicht nur alle Schlüssel genehmigen lassen, sondern ist beim Auszug auch verpflichtet, sämtliche Exemplare abzugeben. Die Kosten für zusätzlich angefertigte Schlüssel kann er dabei vom Vermieter zurückverlangen. Will der Vermieter nicht zahlen, muss der Mieter die Schlüssel allerdings unbrauchbar machen.
Mieter muss Austausch des Schlosses bezahlen
So viel zur Kopiererlaubnis. Da Sie Ihren Schlüssel verloren haben, ist aber noch ein anderer Aspekt wichtig: Der Vermieter muss es in so einem Fall nicht akzeptieren, dass ihm einfach Ersatzschlüssel vorgelegt werden. Schließlich könnte sich jemand mit dem verlorenen Schlüssel Zugang zu Haus und Wohnung verschaffen. Deshalb kann der Vermieter sämtliche Schlösser, die sich mit dem verlorenen Schlüssel öffnen lassen, auf Kosten des Mieters austauschen lassen.
Das gilt allerdings nur, wenn der Mieter selbst für den Verlust des Schlüssels verantwortlich ist und der Schlüssel tatsächlich missbraucht werden könnte. Sollte Ihnen der Schlüssel nachweislich bei einer Kreuzfahrt ins Meer gefallen sein, müssen Sie also kein neues Schloss bezahlen.
Mein Fazit: Verlorene Schlüssel einfach nachzumachen ist keine gute Idee, spätestens beim Auszug dürfte die Sache auffliegen. Es empfiehlt sich, dem Vermieter den Verlust unverzüglich mitzuteilen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Gerade, wenn Sie Ihre Schlüssel zusammen mit Dokumenten verloren haben, die Ihre Adresse verraten, ist ein Austausch der Schlösser geboten. Kommt es zu einem Einbruch, drohen Ihnen sonst zusätzlich Probleme mit Ihrer Versicherung.
Herzliche Grüße
Ihr Swen Walentowski
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.05.2018
- Autor
- Swen Walentowski