
Lieber Manfred F.,
man kennt das Bild aus amerikanischen Filmen: Eine dekorative Urne mit der Asche des verstorbenen Großvaters steht auf dem Kaminsims.
Auch viele Menschen hierzulande wünschen sich eine möglichst nahe letzte Ruhestätte für Ihre Hinterbliebenen. Erlaubt ist die Urne im Wohnzimmer in Deutschland allerdings nicht.
Welcher Umgang mit sterblichen Überresten zulässig ist, wird in Deutschland in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und variiert von Land zu Land. In den meisten Ländern gibt es nach wie vor einen Friedhofszwang, der eine Bestattung nur auf speziell dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
Erdbestattung nur auf Friedhöfen
Eine klassische Bestattung des Leichnams in der Erde ist aus nachvollziehbaren hygienischen Gründen fast immer nur auf Friedhöfen möglich. Allerdings haben einige Bundesländer die Regeln für die Erdbestattung in den vergangenen Jahren gelockert. So muss der Tote beispielsweise in Berlin nicht mehr zwingend in einem Sarg beerdigt werden. Diese Regelung kommt vor allem muslimischen Bürgern entgegen, die ihre Toten traditionell ohne Sarg beisetzen.
Nach einer Feuerbestattung sind die möglichen letzten Ruhestätten vielfältiger. Vielerorts kann die Asche des Verstorbenen heute außerhalb eines klassischen Friedhofes beerdigt werden, beispielsweise im Rahmen einer sogenannten Naturbestattung. Hierbei wird die Asche des Toten in einem speziell dafür vorgesehenen Waldstück begraben.
Auch Seebestattungen sind in vielen Bundesländern möglich: In der Regel wird dabei die Urne mit der Asche im Meer versenkt. Teilweise muss die Seebestattung im Einzelfall begründet werden, beispielsweise durch eine besondere Beziehung des Verstorbenen zum Meer – in anderen Ländern wie Schleswig-Holstein ist die Seebestattung ohne Einschränkungen möglich.
Nur in Bremen erlaubt: Die Asche im eigenen Garten
Die liberalste Regelung zum Umgang mit den Überresten Verstorbener hat Anfang 2015 Bremen eingeführt: Hier darf die Asche eines Toten seitdem theoretisch auf jedem Privatgrundstück verstreut werden – auch im heimischen Garten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verstorbene zu Lebzeiten den Verstreuungsort und eine verantwortliche „Person zur Totenfürsorge“ bestimmt hat. Auch der Grundstückseigentümer muss mit der letzten Ruhestätte einverstanden sein.
Eine Aufbewahrung der Asche im eigenen Haus ist allerdings – wie überall in Deutschland – auch in Bremen nach wie vor illegal. Wer die Bestattungsvorschriften nicht einhält und die Urne mit der Asche eines Verstorbenen trotzdem zu Hause aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird man erwischt wird, muss man mit einer Geldbuße rechnen – diese kann beispielsweise in Brandenburg bis zu 10.000 Euro betragen. Dazu können noch Kosten für eine Zwangsbestattung der Urne kommen, die von den Behörden in so einem Fall veranlasst wird.
In vielen Bundesländern wird allerdings seit Jahren eine Liberalisierung der Bestattungsvorschriften diskutiert. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass es bald auch hierzulande möglich sein wird, Opas Urne auf den Kamin zu stellen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Swen Walentowski
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.06.2018
- Autor
- Swen Walentowski