
Monatelang wurde gestritten – nun hat der Bundestag das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern verabschiedet. Künftig wird eine Genehmigung notwendig sein, um wertvolle Kunstwerke ins EU-Ausland auszuführen.
Kulturgutschutzgesetz: Genehmigung für Ausfuhr ins EU-Ausland notwendig
Das Gesetz soll die Abwanderung von national wertvollem Kulturgut aus Deutschland verhindern. Der Kunsthandel sowie viele private Sammler hatten hartnäckig Front dagegen gemacht. Sie fühlen sich in ihren Eigentumsrechten beschränkt.
Nach dem Gesetz muss künftig auch für die Ausfuhr wertvoller Kunst in ein EU-Land eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur für Länder außerhalb der Europäischen Union nötig. Betroffen sind Gemälde, die älter als 75 Jahre und teurer als 300.000 Euro sind.
Bei der abschließenden Lesung hatte Grütters ihre Vorschläge zuvor nochmals verteidigt. Die Regelung stelle sowohl Museen als auch Eigentümer, Sammler und Leihgeber in vielen Punkten deutlich besser als bisher. „Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz erkennt Deutschland – wenn auch mit jahrzehntelanger Verspätung – endlich internationale UNESCO- und europäische Standards an, die in fast allen Staaten Europa bereits gelten“, sagte Grütters.
Auch Bundesrat gibt seinen Segen
Am 8. Juli hat auch der Bundesrat der Gesetz gebilligt. Eine kritische Entschließung fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Auch ob sich einzelne Länder enthielten, wurde nicht festgestellt. Für die Verabschiedung reicht eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen. Eine Aussprache gab es nicht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 08.07.2016
- Autor
- dpa/red