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Steuern

Einmal Steuer­erklärung, immer Steuer­erklärung?

Eine Steuererklärung zu machen bedeutet oft, Unterlagen und Formulare zu wälzen. © Quelle: contrastwerkstatt/fotolia.com

Seitenweise Formulare auszufüllen mag nicht immer Spaß machen – es kann sich aber lohnen, zum Beispiel bei der Steuer­erklärung. Viele Arbeit­nehmer, die nicht dazu verpflichtet sind, geben aber trotz der Aussicht auf Rückzahlung keine Steuer­erklärung ab, da sie den Aufwand scheuen. Wer einmal freiwillig eine Steuer­erklärung abgibt, müsse immer eine Steuer­erklärung machen, heißt es dann oft. Gilt wirklich: einmal Steuer­erklärung, immer Steuer­erklärung? In unserer Reihe „Recht oder falsch?!“ klären wir diesen Rechts­mythos auf.

Steuer­erklärung: Für manche Arbeit­nehmer Pflicht

Zunächst einmal gilt: Manche Steuer­zahler in Deutschland sind dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Steuer­erklärung abzugeben. Das kann auch auf Arbeit­nehmer zutreffen, zum Beispiel wenn sie nebeneinander bei mehreren unterschied­lichen Arbeit­gebern beschäftigt sind, wenn einer von zwei zusammen­ver­an­lagten, Arbeitslohn beziehenden Ehegatten in Steuer­klasse V besteuert wurde, wenn Beschäftigte außerdem Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erwirt­schaften, oder sich im betref­fenden Kalenderjahr der Scheidung wieder verheiraten. Unter §46 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 Einkom­men­steu­er­gesetz (EStG) sind alle Voraus­set­zungen aufgelistet, unter denen Arbeit­nehmer um die Steuer­erklärung nicht herumkommen.

Freiwillige Steuer­erklärung kann sich auszahlen

Wer nicht zu dieser Gruppe zählt, kann dennoch freiwillig eine Steuer­erklärung abgeben. Steuer­zahler können darin Ausgaben wie Werbungs­kosten, Kosten für haushaltsnahe Dienst­leis­tungen, Sonder­ausgaben oder außerge­wöhnliche Belastungen geltend machen. Das kann sich finanziell auszahlen, denn häufig gibt es Geld vom Staat zurück. Nur wenn das Finanzamt von den Kosten durch die Abgabe der Steuer­erklärung erfährt, kann es die Ausgaben anerkennen.

Einmal Steuer­erklärung, heißt nicht immer Steuer­erklärung

Auch wenn es lukrativ sein kann, für ein bestimmtes Jahr eine Steuer­erklärung abzugeben, entsteht daraus für Arbeit­nehmer keine Verpflichtung für das folgende Jahr: „Wer als Arbeit­nehmer nicht verpflichtet ist, eine Steuer­erklärung abzugeben, kann sich jedes Jahr neu dazu entscheiden“, sagt Rechts­an­wältin Sabine Unkelbach-Tomczak aus Frankfurt, Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Steuerrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Arbeit­nehmer müssten sich also keine Sorgen machen, wenn sie nicht sicher seien, ob sie auch im folgenden Jahr Zeit für eine Steuer­erklärung haben. Solange sich an der steuer­recht­lichen Situation nichts ändert und die Arbeit­nehmer nicht unter die Bedingungen des § 46 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 EStG fallen, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuer­erklärung (Stand 02.01.2017).

Datum
Aktualisiert am
23.02.2018
Autor
vhe
Bewertungen
32202
Themen
Arbeit­nehmer Geld Recht oder falsch?! Steuer­erklärung Steuern

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