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Konflikte in Schulen

Was dürfen Schulen und Lehrer ihren Schülern verbieten?

Müssen Schüler alle Verbote hinnehmen, die ihnen die Schule oder ihre Lehrer auferlegen? © Quelle: SydaProductions/fotolia.com

Einige Schulen verbieten ihren Schülern, Handys mit in die Schule zu bringen, aber auch Sammel-Alben oder das Tauschen von Klebebildern auf dem Schulhof sind in manchen Schulen nicht erlaubt. Im vergangenen Jahr machte eine Schule in Süddeutschland Schlag­zeilen, weil sie den Schülern verboten hatte, vermeintlich aufreizende Kleidung in der Schule zu tragen. Es stellt sich allgemein die Frage: Welche Befugnisse haben Schulen und Lehrer und was dürfen sie ihren Schülern verbieten?

Die Meldung dürfte alle Eltern interes­sieren, deren Kinder während der EM eifrig Sammel-Bildchen mit anderen getauscht haben, um ihre Alben zu vervoll­ständigen: An einigen Schulen wurde den Schülern sowohl das Tauschen von Fußball-Bildern auf dem Schulhof verboten als auch die Alben auch nur mitzubringen. Diese Verbote überraschen, sind Fußball-Bilder doch eher harmlos. Viel verständ­licher ist hingegen etwa, wenn Schulen verfügen, dass ihre Schüler das Handy im Unterricht nicht verwenden dürfen.

Rechtlich gesehen sind solche Verbote nicht eindeutig, zumindest sind sie gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Die Schulgesetze der einzelnen Bundes­länder enthalten allenfalls grobe Richtlinien und Hinweise darauf, was auf Schulhöfen verboten ist. So sieht das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen vor, dass sich auf den Schulhöfen des Landes keine Außenste­henden wirtschaftlich be­tä­ti­gen dürfen. Getränke und Speisen dürfen mit Genehmigung der Schulkon­ferenz an die Schüler verkauft werden, dem muss aber auch der Schulträger zustimmen.

Auch sieht das nordrhein-westfä­lische Schulgesetz zum Beispiel vor, dass sich auf einem Schulhof niemand politisch betätigen oder Werbung für politische Parteien machen darf. Spenden für einen guten Zweck zu sammeln ist nach dem aber Gesetz erlaubt, die Schulkon­ferenz muss dem allerdings zustimmen.

Verbote können sich aus Schulord­nungen ergeben

„Manche Regeln ergeben sich auch aus den Vorgaben in den einzelnen Schulord­nungen“, sagt der auf Verwal­tungsrecht spezia­li­sierte Rechts­anwalt Dr. Frank Schulze vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). Schulen können sich Schulord­nungen mit eigenen Verhal­tens­regeln geben. Diese Vorgaben sind, wenn sie im Einklang mit dem Gesetz stehen, für alle Schüle­rinnen und Schüler verbindlich.

Die Schulord­nungen sehen als wichtige zu schützende Werte und Rechtsgüter zum Beispiel den Schulfrieden und die Ordnung innerhalb der Schule an. Daher können Schulen Verbote auch durchsetzen, um den Schulfrieden, die Sicherheit und Ordnung zu wahren. „Wenn der Tausch von Fußball-Bildern, um bei diesem Beispiel zu bleiben, regelmäßig Streit unter den Schüler auslöst oder fördert, können Lehrer das als Gefähr­dung des Schulfriedens werten und Regeln aufstellen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Schulze.

Dürfen Schulen eine Kleider­ordnung für die Schüler erlassen?

Mit dem Verweis auf eine Gefährdung des Schulfriedens erließ vergangenen Sommer eine Schule in Süddeutschland eine „Kleider­ordnung“, nach der Schüler nicht mehr vermeintlich aufreizend gekleidet zum Unterricht erscheinen durften. Begründet wurde dies damit, dass eine solche Kleidung die Kinder und Jugend­lichen vom Unterricht ablenken würde.

Allgemeines Persön­lich­keitsrecht und Schulordnung: Möglicher Widerspruch?

Solche Maßnahmen könnten allerdings mit dem Allgemeinen Persön­lich­keitsrecht der Schüle­rinnen und Schüler kollidieren. Denn das Persön­lich­keitsrecht erlaubt jedem Menschen, seine  Persön­lichkeit frei zu entfalten, wozu auch gehört, sich etwa so zu kleiden und zu frisieren, wie es einem gefällt. „Um dieses Recht einschränken zu können, brauchen Schulen immer einen plausiblen, wichtigen und vom Gesetz anerkannten Grund, um eine bestimmte Kleidung oder bestimmte Verhal­tens­weisen der Schüler­schaft zu verbieten“, sagt Dr. Frank Schulze. „Ohne einen solchen Anlass wären diese Vorgaben willkürlich und daher rechts­widrig. Man braucht also rechtlich gesehen immer den Rückgriff auf das Gesetz und die dort geschützten Rechtsgüter, zum Beispiel die Wahrung des Schulfriedens.“

Dürfen Schüler den Schulhof verlassen?

In diesem Zusammenhang ist es auch zu sehen, wenn Schulen ihren Schülern verbieten, in der Unterrichts- und Pausenzeit den Schulhof zu verlassen. „Grundsätzlich können Schulen dies verbieten, um die Schüler vor Gefahren wie viel befahrenen Straßen zu schützen“, sagt Dr. Schulze. Eltern geben ihre Kinder in die Obhut der Schule und der dort tätigen Lehrer, die in der Schulzeit etwa für die körperliche Unversehrtheit der Kinder zuständig sind. Um diese zu wahren, gibt es etwa auch Rauchverbote an Schulen. Sozial­rechtlich kommt dazu, dass das Schulgelände verlassende Kinder und Jugendliche bei einem Unfall unter Umständen nicht unfall­ver­sichert sind. Die Schulen sollen bei ihren Regeln auch den Reifegrad der Kinder berück­sichtigen.

Datum
Aktualisiert am
05.09.2016
Autor
ime
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Themen
Eltern Familie Kinder Schule

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