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Podcast: Risiko bei Fahrgeschäft – Wann haftet Betreiber?

Kirmes, Jahrmarkt, Oktoberfest: Wann haftet der Betreiber bei Verletzungen im Fahrgeschäft?

Podcast: Risiko bei Fahrgeschäft – Wann haftet Betreiber?

Auf Volksfesten gehört das gemeinsame Hochreißen der Arme während rasanter Fahrten für viele Besucher zum Nervenkitzel bei einem Fahrgeschäft dazu. Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Übermut wirkt, birgt jedoch erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Verletzt sich ein Mitfahrer durch das Heben der Arme an Aufbauten der Anlage, haftet der Schausteller nicht automatisch.

Das Amtsgericht München entschied, dass ein Betreiber nicht haftet, wenn ein Fahrgast eindeutige Sicherheitsanweisungen missachtet. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit dem ganzen Fall im Podcast, bei dem ein Oktoberfestbesucher deshalb trotz eines Handgelenksbruchs ohne Schmerzensgeld blieb.

Autor red

Aktualisiert am

07.10.2026

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