Prüfungen an Universitäten
Exmatrikulation durch KI-Nutzung: Ehrlich währt am längsten!
Anwendungen wie Chatbots oder KI-gestützte Schreibassistenten können bei Recherchen, Formulierungen oder der Überarbeitung von Texten helfen. Doch der Einsatz solcher Werkzeuge kann auch prüfungsrechtliche Folgen haben.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 25. Februar 2026 (AZ: 7 K 2515/25.KS) entschieden: Wer generative künstliche Intelligenz (KI) bei der Erstellung einer Hausarbeit einsetzt, begeht eine schwerwiegende Täuschung, wenn er nicht darauf hinweist, was zur Exmatrikulation führen kann. Dies gilt selbst dann, wenn in der Prüfungsordnung kein ausdrückliches KI-Verbot verankert ist. Die Nutzung von KI-Anwendungen zur inhaltlichen Texterstellung überschreitet die Grenze der Eigenständigkeit fundamental. Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, kann ein solcher Täuschungsversuch neben der Bewertung der Arbeit mit der Note „nicht ausreichend“ auch den Ausschluss von Wiederholungsprüfungen und die endgültige Exmatrikulation nach sich ziehen.
Auffällige Fehler führten zu näherer Prüfung
Ein Masterstudent hatte im Rahmen seines Studiums eine Hausarbeit im Fach Verwaltungsrecht eingereicht. Wie üblich bestätigte er schriftlich, die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben.
Bei der Bewertung bemerkte der Korrektor jedoch verschiedene Auffälligkeiten. Die Arbeit enthielt logische Brüche, ungewöhnliche Formulierungen und mehrere Fußnoten mit nicht existierenden Gerichtsentscheidungen. Solche sogenannten Halluzinationen gelten als typisches Problem generativer KI-Systeme.
Im weiteren Verfahren räumte der Student ein, eine KI-Anwendung zur Prüfung und Überarbeitung seiner Texte eingesetzt zu haben. Die Vorschläge der Software habe er weitgehend übernommen.
Exmatrikulation: Eigenständigkeit erfordert Verzicht auf automatische Textgenerierung
Das Fehlen konkreter KI-Regeln in den Prüfungsordnungen der Hochschulen schützt Studierende nicht vor harten Sanktionen. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass der Grundsatz der Eigenständigkeit im Prüfungsrecht von jeher verankert ist. Eine Hausarbeit soll zeigen, dass der Prüfling selbstständig wissenschaftlich arbeiten kann. Werden Texte, Argumentationsstrukturen oder inhaltliche Abschnitte von einer künstlichen Intelligenz generiert und ungekennzeichnet übernommen, wird eine fremde Leistung als die eigene ausgegeben. Erlaubt ist nach Ansicht der Richter lediglich eine rein formale Nutzung zur Rechtschreib- und Grammatikprüfung.
Das Gericht wertete die Abgabe der obligatorischen Selbstständigkeitserklärung in Kombination mit den Inhalten einer künstlichen Intelligenz als vorsätzliche Täuschung. Da der Student bewusst Befehle in das Programm eingegeben hatte, konnte von einem bloßen Versehen oder einem Zitationsfehler keine Rede sein. Die Hochschule bewertete die Arbeit nicht nur mit einer 5,0, sondern exmatrikulierte den Studenten aufgrund der Schwere des Falls dauerhaft.
Kritik aus der Wissenschaft: Ruf nach klaren gesetzlichen Spielregeln
Das Urteil sorgt in der Rechtswissenschaft für erhebliche Diskussionen. Experten kritisieren, dass Gerichte hier einen sehr strengen Maßstab anlegen, ohne dass der Gesetzgeber klare Richtlinien für die moderne Arbeitswelt geschaffen hat. In der beruflichen Praxis gehört die Ko-Kreation – also das gemeinsame Erarbeiten von Texten durch Mensch und Maschine – längst zum Alltag. Von Absolventen wird dieser kompetente Umgang erwartet.
Kritiker bemängeln daher, dass ein pauschales KI-Verbot durch die nachträgliche Auslegung allgemeiner Klauseln ermittelt wird, anstatt zeitgemäße Prüfungsformate zu entwickeln. Da das Verwaltungsgericht Kassel die Berufung zugelassen hat, wird sich die nächste Instanz intensiv mit der Frage auseinandersetzen müssen, wo die Grenze zwischen erlaubter technischer Hilfestellung und unzulässiger Fremdleistung genau verläuft.
Checkliste für Studierende beim Umgang mit KI-Tools
- Prüfungsordnung und Leitfäden prüfen: Vor dem Schreiben muss genau kontrolliert werden, welche Vorgaben die eigene Hochschule oder der jeweilige Lehrstuhl zum Einsatz von KI-Unterstützung gemacht hat.
- Hilfsmittel konsequent offenlegen: Werden KI-Tools zur Inspiration, Strukturierung oder Recherche genutzt, sollte dies im Vorwort oder in einer Dokumentation transparent gemacht werden.
- Generierte Inhalte niemals blind kopieren: Reine Textübernahmen ohne Kennzeichnung verstoßen gegen die gute wissenschaftliche Praxis und erfüllen den Tatbestand der Täuschung.
- Fakten und Quellen gründlich verifizieren: Da generative Sprachmodelle dazu neigen, plausible, aber völlig fiktive Quellen und Daten zu erfinden, müssen alle Zitate eigenhändig überprüft werden.
- Harte Konsequenzen bedenken: Ein unzulässiger KI-Einsatz ist kein Kavaliersdelikt. Er führt laut Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. Februar 2026 (AZ: 7 K 2515/25.KS) zum Nichtbestehen der Prüfung und kann im schlimmsten Fall das sofortige Ende des Studiums bedeuten.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
Aktualisiert am
20.08.2026